Düsseldorf Mutter erstickt: Richter stellen Verfahren ein

Düsseldorf · Ohne Strafe hat das Landgericht einen Totschlagsprozess gegen eine 65-jährige Kinderbuchautorin am Dienstag beendet. Die Frau hatte ihre 89-jährige Mutter vor einem Jahr in der gemeinsamen Wohnung an der Johannstraße erstickt.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Im Prozess sagte sie dazu kein Wort. Doch das Gericht kam nach Zeugenanhörungen zum Ergebnis: Die Schuld der Frau am Tod der Mutter sei wohl als Fahrlässigkeit zu werten. Und da die 65-Jährige durch den Verlust der Mutter schon genug gestraft sei, verzichteten Richter und Staatsanwältin auf Bestrafung und stellten das Verfahren ein.

Grundlage für die Entscheidung ist ein selten genutzter Paragraph des Strafgesetzbuches, der von einem Düsseldorfer Schwurgericht seit Jahrzehnten nicht mehr zitiert wurde: Lässt sich die Schuld eines Täters nämlich als derart gering bezeichnen, dass allenfalls eine Fahrlässigkeit im unteren Bereich vorliegt, und ist der Täter (hier: durch den Tod der eigenen Mutter) schon genug gestraft, kann mit Zustimmung aller Beteiligten auf weitere Bestrafung verzichtet werden. Das trifft laut Gericht auf diesen Fall zu.

Durch die Pflege ihrer betagten Mutter war die Frau nämlich völlig überfordert. Als es der 89-Jährigen in einer Nacht im Mai 2010 sehr schlecht ging, wollte die Tochter zunächst helfen. Dabei habe sie womöglich mit einem Tuch Mund und Nase der Mutter zugehalten, sagte die Beschuldigte später der Polizei.

Ein Bestatter, den sie dann mit der Beisetzung ihrer Mutter beauftragen wollte, hatte damals aber die Polizei alarmiert, weil kein ordnungsgemäßer Totenschein vorlag. Erst eine Obduktion der Mutter ergab, dass die 89-Jährige durch "weiches Ersticken" mit einem Tuch getötet worden war. Dennoch sah das Gericht von der Bestrafung der Täterin ab. Hatte die 65-Jährige doch schon der Polizei erklärt: "Ich habe meine Mutter geliebt, ich wollte, dass sie 90 Jahre alt wird. Ich habe nicht gedacht, dass ich sie umbringe!" Eine Zusatz-Bestrafung der Frau wäre nun "offensichtlich verfehlt", so das Gericht. Das sah auch die Staatsanwältin so und stimmte der Einstellung des Totschlags-Verfahrens zu.

(RP)
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