Düsseldorf Mutter soll kleines Mädchen misshandelt haben

Düsseldorf · Sie war noch keine fünf Jahre alt, da wusste sie auch ohne Fernsehen wohl ganz genau, was Horror ist. Zuhause in einem südlichen Stadtteil, wurde ein Mädchen von ihrer Mutter und deren neuem Freund angeblich fast täglich geprügelt, wurde misshandelt, vernachlässigt, gedemütigt.

Und zwar so massiv, dass dieses Kind auch Jahre danach traumatisiert und in seiner Entwicklung deutlich zurückgeblieben ist. So lautet die Anklage gegen die Mutter samt Partner, über die am Donnerstag (11 Uhr, Saal 1.106) das Amtsgericht verhandelt.

Die Angeklagte war Schülerin und mit 15 Jahren selbst noch ein Kind, als sie Ende 2004 dieses Töchterchen zur Welt brachte. Bis 2008 lernte das Kind ständig wechselnde Partner der Mutter kennen. Dann zog ein 20-Jähriger zu ihnen in die kleine Mutter-Kind-Wohnung. Das Paar ging eine bis heute andauernde Beziehung ein - und für das kleine Mädchen begann damit laut Anklage der Horror.

War das Kind von der Mutter bisher gelegentlich geschlagen worden, so sollen die Übergriffe ab dem Einzug des Stiefvaters immer mehr geworden sein - und immer wuchtiger. Harte Schläge ins Gesicht bei jeder kleinsten Verfehlung führten sogar dazu, dass bei dem Mädchen die Lippe aufplatzte, so die Staatsanwaltschaft. Zerwühlte sie mal ihr Kinderbettchen, wurde sie angeblich stundenlang in einem Zimmer eingesperrt, dessen Türklinke entfernt worden war, um jedes Entkommen zu verhindern. Ohne Essen und ohne Flüssigkeit, hatte das Kind keine Chance, zur Toilette zu gehen, musste sich in seinem Zimmer erleichtern - was laut Anklage gleich die nächste, brutale Bestrafung nach sich zog. Von Misshandlungen und Schlägen (auch mit Ringen an den Händen) gezeichnet, zudem verängstigt und völlig unsicher, fiel das Mädchen im Kindergarten auch noch dadurch auf, dass es völlig verdreckt war. Bis Anfang 2009 dann das Jugendamt aktiv wurde, das Kind herausholte, in eine Pflegefamilie gab.

Der Mutter (jetzt 26) und deren Freund (27) werden grobe Verletzungen ihrer Fürsorge- und Aufsichtspflicht vorgeworfen. Für solche Verstöße gegen elterliche Schutzpflichten können bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe verhängt werden. Das Mädchen ist jetzt elf Jahre alt. Und trotz intensiv-therapeutischer Betreuung ist es bis heute kaum in der Lage, über die damalige Zeit auch nur zu sprechen.

(wuk)
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