Düsseldorf Nachbarn bedroht: Bewährungsstrafe

Düsseldorf · Der 45-Jährige aus Stockum hatte gedroht, das Haus der Nachbarn anzuzünden.

Am dritten Tag im Prozess um Lärm und Drohungen in einem Stockumer Doppelhaus fand die Richterin gestern kritische Worte auch für die Nachbarn des Angeklagten: "An einem Nachbarschaftsstreit ist nie nur einer schuld, das schaukelt sich oft hoch, bis einer die Grenze überschreitet." Und das hat der 45-jährige Angeklagte getan, als er dem Ehepaar, das mit seiner Großmutter ein Doppelhaus teilt, drohte "Ich zünde euch das Haus an." Das habe er nicht so gemeint, versicherte gestern der Verteidiger, zumal "es auch dumm wäre - es handelt sich ja schließlich um ein Doppelhaus."

Das Amtsgericht hatte den Mann nicht nur für die Drohung, sondern auch wegen Körperverletzung an den Nachbarn verurteilt. Aus der Haushälfte der Großmutter soll er das ältere Ehepaar mit nächtlichen Bauarbeiten terrorisiert haben. Diese Vorwürfe stellte das Landgericht im Berufungsverfahren gestern ein. Nicht zuletzt, weil die Strafkammer einen TV-Bericht über den Prozess gesehen hatten, in dem das Paar vor dem Haus zu Wort gekommen sei. Dieser Auftritt der Rentner, so die Vorsitzende, habe "Zweifel an der Schwere der Verletzung" aufkommen lassen.

Blieb die Bedrohung, die der Angeklagte durch seinen Verteidiger einräumen ließ. Es war nicht die Erste, er hat auch schon Polizisten gesagt, dass er sie mit einer Maschinenpistole töten oder mit dem Auto Jagd auf sie machen würde. "Hat er alles nie getan", sagte der Verteidiger, um zu untermauern, dass sein impulsiver Mandant die Worte nicht ernst gemeint habe. Das Gericht erkannte bei dem vielfach Vorbestraften eine "verlangsamte Rückfallgeschwindigkeit", verurteile ihn zu vier Monaten, ausgesetzt für eine dreijährige Bewährungszeit in der Hoffnung, dass der 45-Jährige nun gar nicht mehr straffällig wird.

Die Gerichtskosten für den eingestellten Teil des Strafverfahrens trägt übrigens die Staatskasse.

(RP)
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