Düsseldorf Nachbarn streiten über lautes Massagegerät und Putzplan

Düsseldorf · Über fünf Jahre hinweg soll ein Mieter (56) in einem Wohnhaus nahe der Oberbilker Allee einer 64-jährigen Nachbarin nachgestellt und sich damit strafbar gemacht haben.

Die Vorwürfe der alleinstehenden Frau gegen den Single auf ihrer Etage klingen nach einem Horror-Szenario: Der Mann kratze und scharre nachts an ihrer Wohnungstür, beobachte sie dauernd beim Putzen durch seinen Türspion - und wenn die 64-Jährige mal in den Keller gehe, auf den Speicher oder ins Treppenhaus, dann sei der Angeklagte prompt zur Stelle, bedränge die Frau beharrlich, verfolge sie regelrecht. Für Nachstellung drohen laut Gesetz bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe. Doch der Nachbar wies das empört zurück. Seit 2003 habe er als Neumieter in jenem Haus vielfach Ärger mit der Nachbarin gehabt, weil sie zunächst den Treppenhaus-Reinigungsplan nicht eingehalten habe. Von ihm zur Rede gestellt, habe sie patzig oder gar nicht geantwortet, ihn stattdessen mit Beschuldigungen überhäuft.

Dabei fühle er sich doch als Opfer. Spätnachts sei er andauernd durch "Schall-Phänomene" (die er seiner Nachbarin zuschreibt) "aus dem Schlaf geholt worden". Sein Verdacht: Die Frau schalte nachts ein Massageband-Gerät ein, dessen Vibrationen nicht nur seinen Fußboden erbeben lasse, sondern sogar sein Bett. Die Frau als Zeugin: "So ein Gerät habe ich noch nie gehabt!" Eine zeichnerische Darstellung davon habe sie aber andauernd in ihrem Briefkasten gefunden, einmal sogar am schwarzen Brett. Auch würde der Herr Nachbar vielfach vor ihrer Tür auf und abgehen, gesehen habe ihn dabei zwar nie ("Nachzusehen, habe ich mich mit klopfendem Herzen nicht getraut"), aber sie "kenne ja seinen Schritt".

Wer hier aber wem nachspioniert, wer wen bedrängt, oder im Sinne des Gesetzes womöglich sogar verfolgt hat, konnte die Richterin nicht aufklären. Strafbare Handlungen des Angeklagten seien nicht nachgewiesen. Ihr Urteil: Freispruch.

(wuk)
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