Düsseldorf Nachbarschaftshilfe sollte die Heinzes 88 Euro kosten

Düsseldorf · Ein Jahr nach einem vermuteten Wasserschaden bei den verreisten Nachbarn schickte die Feuerwehr der Familie eine Rechnung.

 Ingeborg Heinze wollte die Nachbarn vor Schaden bewahren und bekam dafür eine Rechnung von der Feuerwehr.

Ingeborg Heinze wollte die Nachbarn vor Schaden bewahren und bekam dafür eine Rechnung von der Feuerwehr.

Foto: Bernd Schaller

Nachbarn wie die Heinzes wünscht man sich. Die haben voriges Jahr im Sommer Wasserrauschen aus dem Haus nebenan gehört, und aus dem oberen Stockwerk ihres eigenen Mehrgenerationenhauses im Tannenhof auch ein Rinnsal auf der Terrasse gesehen. Mehr Einblick gibt es nicht in den Nachbargarten, und weil Heinzes wussten, dass dessen Besitzer gerade im Urlaub weilten, versuchten sie zuerst, die Kinder der Verreisten ausfindig zu machen. "Aber keiner in der Nachbarschaft hatte eine Telefonnummer", sagt Ingeborg Heinze. Und einen Schlüssel, um bei Nachbars nach dem Rechten zu sehen, hatte auch keiner. Deshalb entschieden Heinzes, die Feuerwehr zu rufen. "Wir befürchteten, das sei ein Wasserrohrbruch oder so etwas."

Die Feuerwehr rückte dann auch an, zwei Beamte hätten sich noch die Leiter von Heinzes geliehen, um über die Mauer aufs verwaiste Grundstück zu gelangen. Da sahen sie dann die Quelle der Geräusche: einen Außenwasserhahn, der offenbar nicht richtig zugedreht war. "Die Feuerwehr hat den Hahn zugedreht, uns die Leiter zurückgegeben, und damit war der Fall erledigt", sagt Ingeborg Heinze, und sie hätte die Geschichte wohl längst vergessen, wenn nicht jetzt eine Rechnung von der Feuerwehr gekommen wäre. 88,50 Euro sollten Heinzes als Auftraggeber der "Hilfeleistung vom 20. Juli 2014" zahlen.

Tatsächlich, sagt Feuerwehrsprecher Heinz Engels, ist die Feuerwehr für Wasserschäden wie einen Rohrbruch gar nicht zuständig. "Dafür gibt es Handwerker, und die würden auch eine Rechnung stellen." Deshalb ist die Feuerwehr berechtigt, Einsätze im Wasserschaden-Fall ebenfalls gebührenpflichtig zu machen. Sonst würde sie ja auch Handwerksbetrieben mit ihren Notdiensten die Arbeit wegnehmen. "Dass soll niemanden davon abhalten, die 112 zu wählen, wenn ein größerer Wasserschaden auftritt", sagt Engels. Die würden ja auch in der Regel von der Versicherung reguliert, die dann entsprechend auch die Kosten für den Feuerwehreinsatz übernehme. Im Fall der Heinzes aber nicht - da war ja auch kein Schaden entstanden.

Dass die Rechnung erst nach fast genau einem Jahr (am 8.Juli 2015) geschrieben wurde, ließ sich aber nicht mehr so genau erklären. Wegen der ungebührlichen Verspätung und ausnahmsweise werde die Feuerwehr den Gebührenbescheid deshalb aufheben, sagte Engels.

(RP)
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