Gesetzentwurf NRW will zwei Zentren für Präimplantationsdiagnostik zulassen

Düsseldorf · In Nordrhein-Westfalen soll es maximal zwei Zentren zur umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) geben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das nordrhein-westfälische Kabinett am Dienstag gebilligt. Damit soll ein Gesetz des Bundes in Landesrecht umgesetzt werden.

Was es mit der PID auf sich hat
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Foto: dapd

Nur unter sehr eng definierten wissenschaftlichen Voraussetzungen dürften künstlich befruchtete Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib genetisch untersucht werden, betonte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) in einer Mitteilung. "Durch die Präimplantationsdiagnostik darf kein von wirtschaftlichen Interessen bestimmter neuer Markt entstehen."

Ausnahmen bei Paaren mit schweren Erbkrankheiten

Grundsätzlich bleibt die PID in Deutschland verboten. Der Bund lässt aber für Paare mit hohem Risiko, eine schwere Erkrankung zu vererben, Ausnahmen zu. Darüber soll künftig in NRW eine Ethikkommission entscheiden, die bei der Ärztekammer Nordrhein angesiedelt wird.

Die Zulassungsbehörde für PID-Zentren soll bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe errichtet werden. In den Regionen Nordrhein und Westfalen darf jeweils ein Zentrum zugelassen werden.

(lnw)
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