Düsseldorf Nun doch verkaufsoffener Sonntag in der City

Düsseldorf · Die Geschäfte in Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt dürfen am zweiten Adventssonntag von 13 bis 18 Uhr geöffnet haben. Das hat gestern das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden. "Das ist eine gute Nachricht für die betroffenen Geschäftsinhaber, die schon alles für Sonntag vorbereitet hatten", erklärte Oberbürgermeister Thomas Geisel. Gegen die Freigabe der Ladenöffnung hatte die Gewerkschaft Verdi ein Eilverfahren angestrengt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte erst am Dienstag entschieden, dass die Sonntagsöffnung nicht rechtens sei. Die Stadt hatte dagegen Beschwerde eingelegt und wurde nun vom Oberverwaltungsgericht bestätigt.

"Die Einschätzung des Rates der Stadt Düsseldorf, der Weihnachtsmarkt stehe gegenüber einer Öffnung der Verkaufsstellen in den innerstädtischen Stadtteilen im Vordergrund, sei im Ergebnis rechtlich nicht offensichtlich zu beanstanden", befand das Oberverwaltungsgericht. Es billigte zu, dass es sich bei dem Weihnachtsmarkt in der Innenstadt "um eine Veranstaltung von beträchtlicher Größe und Attraktivität handele, die während der Adventszeit jedenfalls eine ganz erhebliche Zahl sowohl innerstädtischer als auch auswärtiger deutscher und ausländischer Besucher anziehe". Für Erleichterung sorgte das Urteil auch beim Handel: "Ich bin froh, dass wir nun eine endgültige Entscheidung haben und Klarheit herrscht. Es ist eine gute Entscheidung, nicht nur für den Handel in der Stadt, sondern auch für dessen Besucher", sagte Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands NRW.

Trotz des unterschiedlichen Urteils pflichtete das OVG der Kritik des Verwaltungsgerichts an der Stadt bei: So sei deren Prognose, der Weihnachtsmarkt allein lasse ein größeres Besucheraufkommen erwarten, als allein durch eine Öffnung der Läden am Sonntag erzielt werden könne, nicht schlüssig und vertretbar begründet. Gegen die geforderte Prognose von Besucherzahlen hatte Oberbürgermeister Thomas Geisel zuvor Position bezogen: "Wir müssten einen absurden Aufwand betreiben, nur um nachzuweisen, was mit Blick auf die Anziehungskraft der innerstädtischen Weihnachtsmärkte nun wirklich offensichtlich ist." Diesen Einwand kommentierte das OVG nun als "unzutreffend".

(RP)
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