IDR-Geschenke in Düsseldorf OB Elbers soll 10.000 Euro zahlen

Düsseldorf · Der Düsseldorfer Oberbürgermeister Dirk Elbers (CDU) soll 10.000 Euro zahlen, damit die Korruptionsermittlungen gegen ihn eingestellt werden, so die Staatsanwaltschaft. Insgesamt wird gegen 58 Mitarbeiter ermittelt. Es geht es um Kisten mit Champagner und andere Zuwendungen durch die städtische Immobilientochter Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz (IDR).

Das sind die Immobilien der IDR
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Seit November wird gegen 58 städtische Bedienstete wegen Vorteilsannahme ermittelt. Sie sollen mehr oder weniger großzügige Geschenke der IDR angenommen haben.

Nun bietet die Staatsanwaltschaft 39 der Beschuldigten, darunter auch Dezernenten und Amtsleiter, an, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages in die Staatskasse oder an eine gemeinnützige Organisation einzustellen. Die zu zahlenden Summen liegen zwischen 100 und 10.000 Euro.

Gut informierten Kreisen zufolge soll OB Dirk Elbers (CDU) 10.000 Euro zahlen. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren drei Kisten mit jeweils sechs Flaschen Champagner oder Wein im Wert von mehr als 250 Euro pro Kiste erhalten zu haben.

Elbers hat dem Angebot der Staatsanwaltschaft noch nicht zugestimmt, wie er auf Anfrage unserer Redaktion betont. Seiner Ansicht nach konnte nicht dezidiert nachgewiesen werden, dass er "in den Genuss dieser Flaschen" gekommen sei. Er werde sich die gesetzte Frist Zeit nehmen, um sich zu entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder nicht.

Die Staatsanwaltschaft beruft sich bei ihrem Angebot auf Paragraf 153a der Strafprozessordnung. Demnach kann sie mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.

Als Auflagen oder Weisungen kommt unter anderem ein Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder Staatskasse in Betracht.

Die Staatsanwaltschaft hat, "abgestuft nach dem Grad ihrer Verantwortung und dem Wert der nach den Ermittlungen im Tatzeitraum erhaltenen Zuwendungen", die Geldauflagen festgelegt, in der Regel das Zwei- bis Dreifache des jeweiligen Werts der Geschenke. Gegen 19 weitere städtische Beschuldigte dauern die Ermittlungen an. Auch das Verfahren gegen den früheren Chef der IDR, Heinrich Pröpper, wegen Untreue und Vorteilsgewährung dauert an.

(dr)
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