Düsseldorf OB-Pension: Stadt holt Gutachten ein

Düsseldorf · Externer Gutachter soll dem Stadtrat vor der Entscheidung helfen.

Bevor Düsseldorfs Politiker am Donnerstag in nicht-öffentlicher Sitzung beraten, ob dem früheren Oberbürgermeister Dirk Elbers ein Ruhegeld gezahlt wird, erhalten sie juristischen Beistand. Die Stadt werde nun einen Externen beauftragen, ein Rechtsgutachten zu erstellen, hieß es aus dem Büro von Oberbürgermeister Thomas Geisel. Bisher hatte die Stadt ausschließlich eine Beratung der Bezirksregierung erhalten. Dabei ging es nur um die Frage, ob Elbers' Antrag insofern formal richtig ist, als er nach dessen Dienstzeit gestellt wurde. Streit- und Kritikpunkt der Entscheidung ist der Umstand, dass Elbers sechs Jahre im Amt war, ein Ruhegeld aber acht Jahre Dienstzeit voraussetzt. Ihm sollen Zeiten als Immobilienverwalter des Grafen Spee angerechnet werden.

Sollte der Rat zustimmen, löst das noch nicht automatisch die Zahlung an Elbers aus, sondern gibt Geisel die Möglichkeit, den beantragten Anspruch zu errechnen. Das Geld, voraussichtlich rund 4200 Euro brutto pro Monat, kommt aus dem städtischen Haushalt.

Für Verwunderung und Verärgerung bei den Bürgern sorgt auch die Tatsache, dass die Pension sofort und nicht mit Erreichen des Pensionsalters gezahlt werden soll. Das ist laut Gemeindeordnung so geregelt, sofern der aus dem Amt Ausgeschiedene älter als 45 Jahre ist. Dies gilt, seit 1999 in NRW als eines der letzten Bundesländer die Hauptamtlichkeit bei Oberbürgermeistern eingeführt hat. "Damals betrat man Neuland, wollte die Unabhängigkeit der Amtsinhaber garantieren und einen möglichst großen Anreiz schaffen", sagt Heiner Cloesges vom Bund der Steuerzahler NRW. "Da ist man wohl übers Ziel hinausgeschossen." Er hält eine Reform für nötig, vor allem vor dem Hintergrund, dass die meisten Bürger in den vergangenen 15 Jahren bei der Altersversorgung Verschlechterungen haben hinnehmen müssen. Sie erhalten bei der gesetzlichen Rente meist weniger als 3000 Euro im Monat. Eine Auszahlung der Pensionsansprüche erst ab 67 wäre deshalb angemessen, sagt Cloesges.

(dr/hdf)
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