Obdachlose in Düsseldorf Ordnungsdienst zieht rund 100 Wertsachen pro Jahr ein
Düsseldorf · Der Fall des Obdachlosen, dem der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) das Handy abgenommen hat, sorgte für Empörung - laut Stadtverwaltung ist ein solches Vorgehen aber üblich und entspricht der Gesetzeslage.
Nun hat die Verwaltung dazu Zahlen geliefert: Rund 100 Mal im Jahr wird demnach ein Wertgegenstand als Sicherheit beschlagnahmt, um sicherzustellen, dass ein Bußgeld beglichen wird. Das Gesetz macht das möglich, wenn der Betroffene keinen festen Wohnsitz vorweisen kann. Dies teilte die Stadt auf Anfrage der Linkspartei mit.
Die Obdachlosenhilfe Fiftyfifty hatte Alarm geschlagen. Es ging um einen Mann, der im Dezember mit unangeleintem Hund auf der Grünfläche vor der Kunstakademie angetroffen worden war. Mitarbeiter des OSD zogen sein Handy ein. Der Mann hat es inzwischen wieder, nachdem er als Sicherheit stattdessen 150 Euro hinterlegt hat. Fiftyfifty hat angekündigt, zu klagen.
Aus Sicht der Stadt war das Vorgehen des OSD grundsätzlich rechtens. Wenn der Betroffene kein Bargeld abgeben könne, sei der OSD berechtigt, einen Wertgegenstand einzuziehen. Wie oft das genau vorkommt, besage die Statstik nicht. Der Erfahrung zufolge gebe es rund 100 Fälle pro Jahr.