Düsseldorf Park-Rowdy muss nun 4000 Euro Strafe zahlen

Düsseldorf · Weil ein 34-Jähriger eine Parklücke an der Kö haben wollte, fuhr er einen Mann an und schlug ihn ins Gesicht. Nun muss der Mann zahlen.

Für die gewaltsame Besetzung eines Parkplatzes an der Kö muss ein Immobilienmakler (34) jetzt 4000 Euro Strafe zahlen und ist außerdem seinen Führerschein los. Mit diesem Urteil folgte ein Amtsrichter gestern der Strafanzeige einer Autofahrerin (42) und ihres Freundes (43). Beide hatten erklärt, der Angeklagte habe der Frau nicht nur eine Parklücke auf der Kö weggeschnappt, sondern dabei auch den Freund angefahren und obendrein noch geschlagen. Bitter für den Makler: Mit der ursprünglichen Strafe über 2500 Euro und zwei Monate Fahrverbot wäre er besser gefahren. Als er dagegen aber Einspruch einlegte, wurde es richtig teuer.

Vorwärts in eine Parklücke an der Kö zu fahren, war der Frau mit ihrem Kleinwagen Ende 2014 nicht gelungen. Also setzte sie damals zurück, hielt kurz an, wollte den Sportwagen des Angeklagten vorbeifahren lassen, bevor ihr Freund sie in diese Parklücke einweist. Doch vorher zog der Sportwagen an ihr vorbei auf den Parkplatz. "Wenn einer rausfährt, gehe ich davon aus, die Lücke ist frei", so der Angeklagte.

Zum Prozess wäre es deshalb wohl nicht gekommen. Doch beim Entern jener Parklücke hat der Angeklagte nach Ansicht des Richters den Freund der Autofahrerin sogar mit seiner vorderen Stoßstange weggedrückt, bis der Mann stolperte. Und kurz danach schlug der Makler dem Gestrauchelten noch mit der Faust ins Gesicht, so dass dessen Brille wegflog. Auch davon war der Richter gestern überzeugt. So hatte nicht nur jenes Paar den Vorfall geschildert, zwei unbeteiligte Augenzeugen hatten die Aussage bestätigt.

Vergebens pochte der Angeklagte darauf, er habe sich völlig korrekt verhalten, habe den Freund der Frau nur "weggeschubst", weil der in diesem Parkstreit auf seine Motorhaube eingeschlagen habe. Das hielt der Richter allerdings nicht für plausibel und erhöhte die ursprüngliche Strafe für den Sportwagenfahrer drastisch. Demnach muss der Angeklagte statt 2500 Euro nun 4000 Euro Strafe zahlen, verliert die Fahrerlaubnis und muss noch mindestens sieben weitere Monate warten, bevor er sich überhaupt noch mal zu einer neuen Fahrprüfung anmelden darf. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig.

(wuk)
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