Flughafen Düsseldorf Parkfirmen beschäftigen den Beschwerdeausschuss

Düsseldorf · Die schwarzen Schafe unter den Parkservice-Firmen am Flughafen und ihre unseriösen Praktiken sind am Mittwoch Thema im Anrege- und Beschwerdeausschuss des Rates.

Illegales Parken: Ärger über Park-Service in der Region
6 Bilder

Illegales Parken: Ärger über Park-Service in der Region

6 Bilder

Ein Anwalt, der seine Kanzlei in der Nähe des Airports hat, fordert, dass die Stadt die Möglichkeiten des Gewerbe- und Ordnungsrechts nutzt, um unsolide handelnden Firmen den Betrieb zu untersagen und die Gewerbeerlaubnis zu entziehen.

Das Problem ist seit langem bekannt. Einige der Firmen halten keinen oder zu wenig Parkraum vor, um die Fahrzeuge ihrer zahlenden Kundschaft wie vereinbart an einem eigens dafür hergerichteten Ort abzustellen. Tatsache sei, so der Anwalt, dass zahlreiche dieser häufig wechselnden Anbieter die Autos in Stadtteilen wie Unterrath, Lichtenbroich, Rath, Lörick und Grafenberg abstellen. Und genau dieses Parken im öffentlichen Raum sei kein Gemeingebrauch, sondern eine Sondernutzung, und die sei deutlich einfacher zu untersagen.

"Der Betrieb eines Parkdienstes bedarf keiner gewerberechtlichen Erlaubnis. Die Ausübung eines Gewerbes ist der jeweils zuständigen Behörde lediglich anzuzeigen", sagt dagegen Michael Zimmermann, Leiter des städtischen Ordnungsamtes. Tatsächlich lägen die Hürden für einen Entzug hoch. Der Betreiber müsse als "unzuverlässig" eingestuft werden. Für den Anwalt ist genau das klar. "Wiederholt wurden Autos der Kunden beschädigt oder unbefugt benutzt, einige Inhaber wurden sogar rechtskräftig verurteilt", schreibt der Anwalt.

Doch Zimmermann widerspricht dieser Einschätzung. Verstöße gegen zivil- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften, darunter die Tatsache, dass Verträge nicht erfüllt wurden, reichten eben nicht für eine Untersagung eines Gewerbebetriebs. Anders sei dies, wenn die Praktiken der schwarzen Schafe Straftatbestände, wie beispielsweise Betrug, erfüllten. "Doch dass Verfahren gegen Betreiber der aktuell angemeldeten Parkdienste anhängig wären, ist bei uns nicht bekannt", sagt Zimmermann. Darüber hinaus sei es schwierig nachzuweisen, dass es sich beim Abstellen im öffentlichen Raum tatsächlich um eine Sondernutzung handele.

Auch Ordnungsdezernent Stephan Keller betont: "Der Entzug der Gewerbefreiheit kann immer nur die Ultima Ratio sein, weil er die berufliche Existenz gefährdet."

(jj)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort