Düsseldorf Parkservice muss für Unfallschaden zahlen

Düsseldorf · Eine 46-jährige Autofahrerin aus dem Ruhrgebiet hat beim Amtsgericht gegen ein Parkservice-Unternehmen einen Schadenersatz von 2200 Euro erstritten.

Das Gericht sprach ihr die Summe zu, nachdem die Autofahrerin nach ihrem Urlaub ihren Wagen beschädigt und nur laienhaft repariert vorfand. Vom beklagten Parkservice war niemand zum Gerichtstermin erschienen. Die Beweislage für Kunden unseriöser Park-Firmen ist oft aber schwierig, so die Richterin. Parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft nach einer Razzia vom August gegen fünf Unternehmen in mehr als 300 Einzelfällen wegen gewerbsmäßigen Betruges.

Die Klägerin und ihr Mann hatten ihr Auto nach der Rückkehr aus einem Türkei-Urlaub sorgfältig inspiziert. Beiden fiel sofort auf, dass ein Blechschaden im vorderen rechten Frontbereich nur stümperhaft geflickt, der Lack offenbar nur dürftig darüber gepinselt worden war. Ihre Klage auf Kostenübernahme für eine sachgemäße Reparatur reichten sie gegen den damaligen, inzwischen entlassenen Geschäftsführer eines Park-Service-Unternehmens ein. Ob sie von diesem Prozessgegner jemals Geld sehen, ist zweifelhaft. Die Richterin betonte, dass viele Urlauber, die ihren Wagen in der Obhut zweifelhafter Park-Unternehmen in Flughafennähe zurückließen, bei der Rückkehr grob getäuscht würden. Oft würden Autos an dunklen Orten zurückgegeben, auch sei der Tachostand vor Abflug nicht notiert worden. Viele Kläger, die Tage später erst ihr Fahrzeug inspizieren und dann Schadenersatz einfordern, könnten deshalb nicht nachweisen, dass ihr Auto während ihres Urlaubs bewegt worden war, dass der Wagen in Unfälle verwickelt wurde und welche Schäden entstanden sind. Die Polizei hatte im Zusammenhang mit der Parkservice-Razzia darauf hingewiesen, dass korrekte Übernahmeprotokolle bei der Abgabe eines Autos sowie genaue Kontrollen bei der Rücknahme des Wagens für Kunden besonders wichtig sind.

(wuk)
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