Düsseldorf Partnervermittler muss 2500 Euro zahlen

Düsseldorf · Ein 58-Jähriger stellte Kontakte zu Frauen in Polen her. Seine Kunden waren jedoch unzufrieden.

Fast wie Theo in dem bekannten Schlager nach Lodz fuhren mindestens 18 Single-Männer aus Düsseldorf nach Polen, um dort eine Lebensgefährtin zu treffen. 488 Euro hatte jeder über das Büro eines 58-jährigen Kaufmanns an Gebühren gezahlt, um Kontakt zu alleinstehenden polnischen Frauen zu bekommen. Weil 18 Fahrten nach Polen erfolglos blieben, kam der Kaufmann gestern wegen gewerbsmäßigen Betruges vors Amtsgericht. 8750 Euro Strafe sollte er zahlen, sein Protest dagegen war aber erfolgreich. Das Verfahren wurde gegen 2500 Euro eingestellt. Wegen "geringer Schuld".

Nicht viel Schmeichelhaftes fiel dem Kaufmann über Kunden ein, die ihn auf die Anklagebank gebracht hatten. "Nur die Unzufriedenen sind hier", klagte er. Es sei doch "skurril", so der Anwalt des Angeklagten, dass sich etliche Kunden unter Pseudonym bei der Partnervermittlung angemeldet hätten. "Und manche der Herren wollten in Polen gleich am ersten Abend mit den Damen über Erotik sprechen und dort übernachten", so der Angeklagte. Dass die Frauen das nicht toll fanden, sei weder verwunderlich, noch seine Schuld. "Wir waren ja auch nur die Kontaktberater!" Von fünf Kontaktagenturen in Polen habe er Namen und Adressen interessierter Frauen erhalten und an Single-Männer weiter gegeben. Manche seien dann direkt mit Zug oder Auto nach Polen gefahren, andere hätten "Sammeltaxis" organisiert.

Doch laut Anklage gab es jene Frauen, die der Kaufmann hier angeboten hatte, entweder gar nicht oder andere Damen kamen zum Treff. Seinen Einfluss darauf stellte der Angeklagte jedoch als gering dar. Auf die Meldungen der Frauen habe er ja keinen Einfluss gehabt. Auch sei es "schwierig", wenn gehbehinderte Männer nur Porträtfotos von sich einreichen und in Polen dann abgelehnt wurden. "Auf Fotos von guten Körpern montieren manche Männer auch einfach ihren Kopf obendrauf, das fällt natürlich irgendwann auf", so der Angeklagte weiter.

Unter diesen Umständen und um den unzufriedenen Kunden eine öffentliche Zeugenvernehmung zu ersparen, war der Richter des Amtsgerichts bereit, die Schuld des Kaufmanns an den missglückten Treffs als "gering" zu bewerten. Die dafür fällige Geldauflage darf der Kaufmann jetzt obendrein in Raten zahlen.

(RP)
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