Düsseldorf Pflegerin soll Behinderten Geldbörse gestohlen haben

Düsseldorf · Auf der Suche nach ihrem verschwundenen Geldbeutel hat eine 62-jährige Rollstuhlfahrerin in ihrer Wohnung wirklich überall gesucht. "Sogar im Kühlschrank und in der Spülmaschine" habe sie nachgesehen, wo ihre Börse nach dem Besuch einer Pflegekraft (30) vor rund einem Jahr wohl geblieben sein könnte. Erst dann hat sie die Angestellte eines Pflegedienstes bei der Polizei als Diebin angezeigt. Gestern wurde diese Pflegekraft vom Amtsgericht wegen des Diebstahls von rund 100 Euro verurteilt - und mit einer Strafe von 3600 Euro belegt. Obwohl die Pflegekraft beteuerte, sie habe sich nicht am Geld der Gehbehinderten vergriffen.

 Die Angeklagte gestern vor dem Amtsgericht

Die Angeklagte gestern vor dem Amtsgericht

Foto: wuk

"Ich habe nichts genommen", protestierte die Angeklagte gegen einen schriftlichen Strafbefehl. Darin war sie nämlich wegen dieser Tat (und einem weiteren Diebstahl von 25 Euro bei einer inzwischen verstorbenen 85-Jährigen) eigentlich zu fünf Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Aber der Angeklagten ging es um einen Freispruch. Sie habe nichts getan, was eine weitere Verurteilung rechtfertigt, gab sie an. Seit 2011 war sie wegen Diebstählen, Betruges und Geldwäsche zwar schon vier Mal verurteilt worden, aber als Helferin in einem Pflegedienst habe sie sich stets korrekt verhalten.

Das schilderte die Rollstuhlfahrerin gestern jedoch anders. Erstmals sei sie an jenem Tag in ihrer Wohnung in Vennhausen von der Angeklagten besucht und betreut worden. Und das vorgestreckte Einkaufsgeld der 62-Jährigen habe die Angeklagte hinterher ja auch korrekt abgerechnet. Nur fehlte dann eine von drei Geldbörsen, in denen die gehbehinderte Frau ihre Barschaft aufgeteilt hat. Kurz zuvor habe sie ihrem Sohn aus der Börse noch etwas Geld gegeben, habe das Portemonnaie dann auf der Anrichte in der Küche abgelegt. Doch war es nach dem Besuch der Angeklagten dann nirgends mehr zu finden.

Die Richterin ließ den zweiten Vorwurf wegen der 25 Euro zwar fallen, doch genügte ihr die Aussage der 62-Jährigen, um die Pflegerin wegen der verschwundenen 100-Euro-Börse zu verurteilen. Jetzt zum fünften Mal.

(wuk)
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