Düsseldorfer Flughafen Pilot mit Laserstrahl geblendet

Düsseldorf · Es ist eine Straftat, kein Kavaliersdelikt: Am Freitagabend richtete ein bislang unbekannter Täter einen Laserpointer auf eine Passagiermaschine. Die Boeing 737 war im Landeanflug auf den Düsseldorfer Flughafen. Der leistungsstarke Laserstrahl irritierte den Piloten in 3000 Meter Höhe.

 Der Ölpreis treibt ein finanzielles Loch in die Kassen der Luftfahrt.

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Foto: AP, AP

Freitagabend 20.15 Uhr. Eine Boeing 737 der Lufthansa ist im Landeanflug auf den Düsseldorfer Flughafen. Plötzlich wird der Pilot gestört: Bei einer Flughöhe von 3000 Metern wird er vom Licht eines grünen Laserpointers geblendet. 111 Passagiere und fünf Besatzungsmitglieder sind an Bord der aus Berlin-Tegel kommenden Maschine — sie alle werden durch die Straftat am Boden gefährdet.

Es ist nicht das erste Mal, dass Unbekannte Laserpointer auf Passagiermaschinen richten: Erst eine Woche zuvor war eine Boing 737 der Fluggesellschaft SAS beim Abflug vom Düsseldorfer Flughafen von einem grünen Laser anvisiert worden. Im Dezember vergangenen Jahres hatte es einen ähnlichen Vorfall gegeben. Die Täter wurden nicht erwischt. Auch dieses Mal blieb die Fahndung erfolglos. "Dabei konnten wir den Tatort schnell eingrenzen", erläutert Michael Fuhrmann von der Deutschen Flugsicherung. Denn eine solche Laserattacke zu melden, sei für die Flugzeugbesatzung Pflicht.

Am Freitagabend ging die Nachricht des Piloten zunächst an das Kontrollzentrum der Flugsicherung in Langen bei Frankfurt. Die Mitarbeiter orteten die Maschine auf dem Radar und zogen Rückschlüsse auf den Standort des Täters: Der Marler Stadtteil Hamm musste der Ausgangspunkt des Lasers sein. Die Experten schränkten den Tatort sogar auf eine bestimmte Straße ein. Zuständig war das Polizeipräsidium Recklinghausen. "Wir haben Einsatzwagen losgeschickt, konnten den Täter aber nicht fassen", so Ulrich Marwig von der Einsatzleitstelle Recklinghausen. Am Freitagabend sei zusätzlich ein Polizeihubschrauber angefordert worden. Dessen Piloten konnten den Täter jedoch auch nicht erwischen, im Gegenteil: Auch sie wurden vom Boden aus mit einem Laser geblendet. Die Polizei Recklinghausen leitete daher zwei Strafverfahren gegen Unbekannt ein. "Denn es handelt sich nicht um Kavaliersdelikte", betont Michael Fuhrmann. Wer einen Laserpointer gegen eine Passagiermaschine richte, mache sich strafbar. "Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren sind möglich", sagt Fuhrmann. Denn die Piloten können dem störenden Licht nicht ausweichen — fatal vor allem bei Landeanflügen, bei denen ein hohes Maß an Konzentration gefordert ist.

Rund 150 Vorfälle mit Laserpointern gab es laut Pilotenvereinigung Cockpit deutschlandweit im vergangenen Jahr. "Tendenz steigend", sagt Cockpit-Sprecher Jörg Handwerg. Der Berufsverband fordert daher, Laserpointer unter das Waffengesetz zu stellen. "Das wäre eine Möglichkeit, Missbrauch zu vermeiden", glaubt Handwerg.

(RP)
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