Düsseldorf Piraten-Politiker erhält Strafbefehl wegen Beleidigung

Düsseldorf · 2000 Euro Strafe soll ein früherer Kommunalpolitiker der Piraten-Partei dafür zahlen, dass er Rheinbahn-Fahrer als "Killer" bezeichnet hat. Einen entsprechenden Strafbefehl gegen Michael Theine-Dimt (51) hat die Staatsanwaltschaft nun vorgelegt.

Wenige Stunden nach dem tragischen Tod einer 22-Jährigen, die am 5. Januar an der Kaiserswerther Straße von einer Bahn erfasst und tödlich verletzt worden war, hatte der Ex-Ratskandidat auf seiner Facebook-Seite erklärt: "Die Rheinbahn Killer Fahrer haben nach nur fünf Tagen den ersten Mensch getötet.

Mal sehen, ob sie wieder über zehn kommen dieses Jahr". Mitarbeiter der Rheinbahn hatten den Ex-Kommunalpolitiker angezeigt. Ein Unternehmenssprecher nannte die Äußerungen des 51-Jährigen "ehrabschneidend" und "infam".

Auch die Staatsanwaltschaft sieht den (seinerzeit schnell wieder gelöschten) Facebook-Eintrag als herabsetzende Äußerung, auch wenn darin nicht bestimmte Personen namentlich benannt waren. Die Gruppe der Rheinbahn-Fahrer ist nach Auffassung der Anklagebehörde nicht so groß ist, als dass eine ehrenrührige Äußerung den Einzelnen nicht mehr erreiche."

Der Tod der 22-Jährigen, die vermutlich durch ihr Handy abgelenkt war, sei eindeutig als Unglück zu werten. Dem Fahrer (51) und dessen Rheinbahn-Kollegen eine Absicht zu unterstellen, wie es der Begriff "Killer" suggeriere, ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als Beleidigung zu werten. Legt Theine-Dimt dagegen Widerspruch ein, müsste der Fall in einem öffentlichen Prozess aufgerollt werden.

(wuk)
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