Düsseldorf Piratenpartei soll 5500 Euro zahlen

Düsseldorf · Wer bestellt, muss zahlen. Daran erinnerte eine Zivilkammer des Landgerichts gestern die Piratenpartei NRW. Die hatte 2012 für ihren Wahlkampf Freunde und Anhänger extra aufgerufen, Sachspenden zu leisten. Ein Berliner Unternehmer orderte für 11.200 Euro eine Piraten-Werbeanzeige in einem Essener Magazin. Als er dafür von den Piraten aber keine Spendenquittung bekam, zog er nun vors Landgericht, forderte vom Landesverband der Partei sein Geld zurück.

Für den Kläger war die Quittung deshalb wichtig, weil er seine Spende an die Piratenpartei steuerlich geltend machen wollte. Und er fand, er habe sich an alle Vorgaben gehalten: Auf den Spendenaufruf habe er sich gemeldet, sei von einem Piraten kontaktiert worden, der habe ihm das gewünschte Werbemotiv für das Magazin geliefert. Der Kläger hat diese Anzeige geschaltet und bezahlt. Als es aber um die Gegenleistung der Partei ging, erfuhr der Unternehmer plötzlich, dass die Piratenpartei unter Hinweis auf ihren Rechenschaftsbericht an den Bundestag diese Partei-Spende nicht annehmen werde. Zuvor war laut Klage aber zugesichert worden, jeder Pirat dürfe Sachspenden annehmen, der Schatzmeister der Partei werde die Vorgänge erfassen, die zugehörigen Quittungen erteilen.

Das Landgericht stellte gestern fest, dass der Unterstützer-Zweck für die Piraten durch den Abdruck der Anzeige erfüllt wurde. Dass der Kläger mangels Quittung seine Spende steuerlich nicht geltend machen konnte, habe bei ihm zu einem geschätzten Schaden von 5500 Euro geführt. Zumindest in dieser Höhe solle die Partei ihm seinen Schaden erstatten. Darauf haben sich beide Seiten vorerst geeinigt, können den Vergleich in den nächsten Wochen aber noch mal überdenken.

(wuk)
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