Düsseldorf Pöbelnder Bar-Gast bekommt sechs Monate auf Bewährung

Düsseldorf · Sein rüpelhafter Auftritt in der Bar eines Nobelhotels an der Kö brachte einem 48-jährigen Besucher jetzt eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten ein. So urteilte gestern ein Amtsrichter, sprach den Angeklagten wegen Beleidigung und wegen falscher Anschuldigung schuldig. Im Urteil berücksichtigt ist außerdem eine illegale Autofahrt des Angeklagten, der schon seit langer Zeit keinen Führerschein mehr besitzt.

In einer Oktobernacht 2014 hielt sich der angetrunkene Bar-Besucher in weiblicher Begleitung offenbar für unwiderstehlich. Nur der Barpianist in dem Nobelhotel blieb davon unbeeindruckt. Mehrfach, lauthals und wüst pöbelnd habe der 48-Jährige den Musiker aber bedrängt, gefälligst andere Musik zu spielen, hat dabei nicht nur den Pianisten beleidigt, sondern zudem auch andere Gäste. Bis der Klavierspieler den Sicherheits-Chef des Kö-Hotels hinzuzog. Als der dann noch beobachtete, wie sich der Angeklagte in stilloser Weise mit seiner Begleiterin zu beschäftigen begann, riet er dem randalierenden Besucher, doch die Zeche zu zahlen und das Quartier zu wechseln. Nur brachten beide den Rechnungsbetrag nicht komplett zusammen. Drei Euro fehlten. Als die "Sicherheitsfachkraft" aber auf der vollständigen Bezahlung bestand, ließ der Angeklagte minutenlang eine höchst unflätige Schimpfkanonade vom Stapel. "Er war nicht zu bremsen", erinnerte sich der Sicherheits-Chef gestern im Zeugenstand. "Ich mache den Job seit fast 30 Jahren, aber so bin ich selten beleidigt worden."

Beschimpfungen wie "arme Wurst", "Affe" oder "hässlicher Vogel" waren noch die harmlosesten Begriffe, die der Bar-Besucher äußerte. Als die Polizei dann dazukam, hatte der Angeklagte obendrein versucht, sich als das Opfer darzustellen, und gab an, der Sicherheits-Chef habe ihm bei einem Gerangel einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. Doch das wurde anhand einer Videoaufzeichnung als erfunden enttarnt. Im Prozess bat der Angeklagte sein damaliges Beleidigungsopfer nun um Entschuldigung und fügte an, er habe ja unter Alkoholeinfluss gestanden, könne sich an Details nicht mehr erinnern, nicht mal an die Ankunft der Polizisten. Weil der 48-Jährige trotz etlicher Vorstrafen wegen Fahrens ohne Führerschein später noch am Steuer eines Gemüsetransporters ertappt worden war, hielt sich die Nachsicht des Richters in Grenzen.

(wuk)
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