Düsseldorf Das müssen Sie über die Polizei-Bodycams wissen

Düsseldorf · Die Bundespolizei hat aufgerüstet: Zehn Bodycams sind ab sofort für ein Jahr an den Hauptbahnhöfen in Düsseldorf und Köln im Einsatz. Wir erklären, wie lange die Videoaufnahmen gespeichert werden und was Privatpersonen eigentlich filmen dürfen.

Bodycams - Bundespolizei testet in Köln und Düsseldorf
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Bodycams - Bundespolizei testet in Köln und Düsseldorf

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Foto: Bundespolizei

Neben der kleinen Kamera auf der Schulter tragen die Polizisten eine Weste, die auf die Videoaufzeichnung aufmerksam macht. Auf der Weste steht in neongelb der Schriftzug "Video" vorne und "Polizei — Videoüberwachung" auf dem Rücken. Zwei bis drei der Kameras tragen Bundespolizisten in Düsseldorf, der Rest wird in Köln eingesetzt. Die jeweilige Anzahl der Kameras an den beiden Hauptbahnhöfen kann auch kurzfristig getauscht werden.

Die Polizisten schalten die Kameras nur in bestimmten Situationen ein, beispielsweise, wenn sie gewaltbereite Personen kontrollieren. Dabei wird erstmal nur mit Bild aufgezeichnet, nicht der Ton.

Die Polizei wertet täglich die Aufnahmen aus. Dateien, auf denen keine Straftaten dokumentiert sind, werden noch am selben Tag gelöscht. Das erklärte ein Sprecher der Bundespolizeiinspektion Düsseldorf. Falls die Videos aber strafrechtlich relevant sind, würden diese auf einem Datenträger gespeichert, bis der zuständige Richter darüber entscheidet.

Generell gibt es nach Angaben eines Sprechers der Bundespolizeiinspektion Düsseldorf kein Recht, sich die Aufnahmen anzuschauen. Auch nicht, wenn man selber gefilmt wurde. Sollten die Dateien in einem Strafverfahren verwendet werden, hat der Angeklagte das Recht auf Akteneinsicht.

Die Bodycams sollen nach Polizeiangaben vor allem der Abschreckung dienen. Falls eine Straftat aufgenommen wird, kann der zuständige Richter einen öffentlichen Fahndungsaufruf beschließen. Dafür kann er, wenn kein anderes Fotomaterial zur Verfügung steht, auch auf die Videos der Bodycam zurückgreifen.

Derzeit arbeitet die Bundespolizei in dem Pilotprojekt nicht mit Gesichtserkennung, sagt der Polizeisprecher.

In Deutschland werden die Kameras auch in anderen Bundesländern eingesetzt, beispielsweise seit 2012 in Hessen. Seitdem sind die Straftaten nach Polizeiangaben deutlich zurückgegangen. Hier läuft die Kamera die ganze Zeit während des Einsatzes. Die Aufnahmen werden aber automatisch alle 30 Sekunden gelöscht, solange sie nicht strafrechtlich relevant sind. Prominente Beispiele sind auch die USA und Großbritannien. In den USA dient die Bodycam vor allem als Beweismittel bei Konflikten mit der Polizei. Sie sollen auch unverhältnismäßige Gewalt durch die Polizisten dokumentieren.

Grundsätzlich gilt, dass die fotografierte beziehungsweise die gefilmte Person ihre Einwilligung geben muss. Nach Angaben von Daniel Czeckay, Anwalt für Medienrecht, ist das Filmen einer Masse erlaubt. Wenn sich allerdings durch einen zufälligen Schwenk der Kamera im Gedränge eine Portraitaufnahme ergibt, kann es Probleme geben. Ist die Person nur "Beiwerk", also steht die gefilmte Person nicht im Mittelpunkt und ist eher Nebenprodukt der Filmszene, kann das noch in Ordnung sein. Wer andere an abgeschiedenen Orten ohne Einwilligung filmt, macht sich auf jeden Fall strafbar. "Allerdings muss man jede Aufnahme für sich bewerten", sagt Czeckay. Grundsätzlich sei es weniger problematisch, wenn die Aufnahmen nur privat angeschaut und nicht veröffentlicht werden.

"Bei der Verbreitung sollte man sehr zurückhaltend sein, gerade auch bei Facebook", sagt Anwalt Daniel Czeckay. Denn ist eine Person zu nah fotografiert, und eben kein "Beiwerk" mehr, ist das strafbar. Wann eine Person nur "Beiwerk" ist und wann nicht, ist eine Einzelfallentscheidung. Czeckay warnt davor, solche Bilder oder Videos beispielsweise im sozialen Netzwerk Facebook zu posten. Denn auch geschlossene Gruppen können manchmal als öffentlich gewertet werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn nicht nur eine, sondern mehrere Schulklassen die Gruppe nutzen.

(haka)
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