Düsseldorfer Landgericht Pooths Ex-Bodyguard wegen Totschlags verurteilt

Düsseldorf · 13 Jahre wegen Totschlags statt lebenslanger Haft wegen Mordes: So urteilte am Donnerstag das Landgericht im Fall eines 39-jährigen Bodyguards, der einst auch Verona Pooth betreut hatte.

 Der Angeklagte hatte im Prozess gestanden, seine Ehefrau im August 2015 nach einem Streit getötet zu haben.

Der Angeklagte hatte im Prozess gestanden, seine Ehefrau im August 2015 nach einem Streit getötet zu haben.

Foto: dpa

Der Mann hatte eingeräumt, im August 2015 seine Frau (49) in der Ehewohnung in Rath nach einem Streit mit heimlich beigebrachten Schlafmitteln betäubt, sie nach dem Aufwachen gewürgt, mit Kabelbindern erdrosselt und die Leiche noch verstümmelt zu haben. Der Staatsanwalt und die Familie des Opfers hatten auf heimtückischen Mord plädiert und die lebenslange Inhaftierung des Täters gefordert. Doch das Gericht fand, dessen Tatversion sei nicht widerlegbar.

In einer flüchtig hingenuschelten Begründung hat der Vorsitzende Richter dieses Urteil so unverständlich begründet, dass selbst Richterkollegen im Zuschauerraum hinterher nicht mal drei komplette Sätze aus dem Urteil wiedergeben konnten.

Aus den Bruchstücken, die beim Publikum ankamen, ergibt sich, dass die Kammer ihrer Zwischenbewertung vor einigen Prozesstagen bis ins Urteil treu geblieben ist. Demnach war die Angabe des Angeklagten, er habe seine Frau nach einem erneuten Streit um seinen Drogen- und Alkoholkonsum erst attackiert, als sie nach dem heimlich beigemixten Schlafmittel schon wieder aufgewacht war, nicht zu widerlegen. Das sah nur das Gericht so. Der Staatsanwalt und die Familie des Opfers gingen davon aus, der Angeklagte habe den Entschluss, die Ehefrau zu töten, schon viel früher an diesem Sonntag gefasst, habe die Betäubung der Frau gezielt herbeigeführt, um sie dann zu töten.

Ein Gutachter bestätigte: Bei dem starken Wirkstoff, den der Angeklagte seiner Frau mittags in ein Getränk gemixt hatte, sei auch nach etlichen Stunden noch davon auszugehen, dass die Frau selbst beim Aufwachen am frühen Abend körperlich noch geistig nicht in der Verfassung war, sich gegen den Angriff ihres Ehemanns zu wehren. Demnach habe das Opfer die Attacke des Angeklagten "nicht oder nicht so schnell erfasst", um etwas dagegen tun zu können.

Für den Staatsanwalt und die Hinterbliebenen der Frau war damit klar, dass der 39-Jährige die Arg- und Wehrlosigkeit der Frau herbeigeführt und ausgenutzt, sich damit des Mordes schuldig gemacht habe. Das Totschlags-Urteil der Kammer will die Familie des Opfers so nicht hinnehmen und hat bereits angekündigt, dagegen per Revision vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.

(wuk)
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