Düsseldorf Präzisionsschleuder — teures Mitbringsel

Düsseldorf · Gefährliche Mitbringsel können Urlauber teuer zu stehen kommen. So sollte ein 26-jähriger Malermeister jetzt den 200-fachen Anschaffungspreis als Strafe zahlen, weil er eine Präzisionsschleuder samt Stahlkugeln (Ladenpreis: acht US-Dollar) nach Deutschland mitgebracht hatte.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Foto: ddp, ddp

Was in einem Spielzeugladen im Spielerparadies Las Vegas im US-Bundesstaat Nevada als harmloses Kinderspielzeug angeboten wird, fiel bei der Ankunft des Urlaubers am Düsseldorfer Flughafen unter das Waffengesetz. Die Folge: Ein Strafbefehl über 80 Tagessätze zu je 20 Euro. Dagegen protestierte der Mann und erzielte beim Amtsgericht einen Teilerfolg.

Fällt unter Waffengesetz

Mit Freunden war der Mann vor etwa einem Jahr in einem Wohnmobil durch Nevada gekurvt. Straßenschäden im Death Valley zwangen die Urlauber damals zu einem mehrtägigen Zwischenstopp. In einem Spielzeugladen habe er eine so genannte Zwille mit Kugeln gekauft. "Wir wollten uns damit ein bisschen die Zeit vertreiben und auf Konservendosen schießen", sagte der Malermeister jetzt im Prozess vor dem Amtsgericht. Dabei sei es ihm aber nicht mal gelungen, Griffstück und Gummiband sachgerecht zu verknüpfen. Achtlos habe er das "Spielzeug" anschließend in den Koffer geworfen. An den Flughäfen Las Vegas, Los Angeles, London und Frankfurt sei er vom Zoll ohne Probleme durchgewunken worden. Sogar der der US-Zoll habe trotz verschärfter Sicherheitsbestimmungen im Flugverkehr die Zwille ausdrücklich als Spielzeug eingestuft — und ihn deshalb passieren lassen.

Das änderte sich in Düsseldorf. Als "gefährlicher Gegenstand" ist eine Präzisionsschleuder mit Munition laut Waffengesetz verboten, erst recht deren Einfuhr. Laut Amtsrichter müsse nicht geklärt werden, ob der Malermeister auf die Einschätzung der US-Sicherheitsdienste hätte vertrauen dürfen. Da der Angeklagte nicht vorbestraft ist, bot der Richter an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 500 Euro einzustellen.

Der 26-Jährige und sein Anwalt nickten sofort. Jetzt fehlt nur noch die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.

(RP)
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