Prozess gegen Sven Lau Wird am Mittwoch das Urteil gefällt?

Düsseldorf · Nach neun Monaten Verhandlung könnte am Mittwoch das Urteil im Lau-Prozess fallen. Doch es wird noch einmal spannend. Das liegt an Laus cleverem Verteidiger.

Prozess gegen Salafistenprediger Sven Lau: Urteil steht kurz bevor
Foto: dpa, fg pil

Dass der Prozess zu Ende geht, davon zeugte am vergangenen Mittwoch schon der Gerichtssaal: Aus den Regalen waren sämtliche Ringordner mit den Prozessakten verschwunden. Etwas überraschend wurden dann auch die Plädoyers gesprochen, die gegensätzlicher kaum hätten sein können: Die Anklage forderte sechseinhalb Jahre Haft für Lau, die Verteidigung beantragte einen Freispruch — und gab den Richtern eine zusätzliche Denksportaufgabe.

Zuerst hielt Staatsanwalt am Bundesgerichtshof Malte Merz seinen Schlussvortrag. Für ihn hatten sich die Anklagevorwürfe gegen Sven Lau "in beeindruckender Weise" bestätigt.

Anklage wegen Rekrutierung zweier Terrorkämpfer

Die Bundesanwaltschaft hatte Lau wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland angeklagt. Der Salafistenprediger soll im Jahr 2013 zwei junge Männer für den Kampf in Syrien angeworben haben — darunter Ismail I. (26), der im Prozess als Kronzeuge ausgesagt hat. Lau soll ihm Telefonkontakte zu einem Schleuser und zum Anführer einer Kampfeinheit der islamistischen Miliz "Jamwa" ("Armee der Auswanderer und Unterstützer") vermittelt haben. Die Miliz schloss sich spätestens im November 2013 dem sogenannten Islamischen Staat an. Das hatte ein Gutachter im Prozess ausgesagt, und es unterstreicht die Gefährlichkeit dieser unbekannten islamistisch-dschihadistischen Gruppierung. Einer von Laus ehemaligen Weggefährten aus Gladbach, Konrad S., leitete zu diesem Zeitpunkt eine Kampfgruppe der "Jamwa". Dort tauchten die beiden jungen Männer nacheinander auf. Beide sind mittlerweile verurteilt worden.

Darüber hinaus soll Lau drei militärische Nachtsichtgeräte gekauft und diese für den Kampfeinsatz nach Syrien geschickt haben. Lau hielt sich nach Erkenntnissen der Ermittler in der zweiten Jahreshälfte 2013 dreimal in Syrien bei der Kampfgruppe auf. Einmal soll Lau dem Rekruten Ismail I. 250 Euro in bar mitgebracht haben, das dessen Bruder ihm mitgegeben hatte. Für die Ausreise soll Ismail I. 100 Euro von Lau bekommen haben.

Verteidiger bezeichnet Kronzeugen als "notorischen Lügner"

Vor allem der Zeuge Ismail I. hatte Lau im Verfahren schwer belastet. Lau habe ihn auf einer Pilgerreise nach Mekka und Medina für den Kampf in Syrien rekrutiert und habe ihm versprochen, seine Ausreise zu organisieren. I. konnte außerdem bezeugen, dass auch Zoubir L., der andere Rekrut aus Laus Gladbacher Umfeld, bei der Kampfgruppe aufgetaucht, aber schließlich nicht geblieben war. Lau soll ihn bei einem seiner Besuche wieder mit zurückgenommen haben.

Auf diesen Zeugen konzentrierte sich Laus Verteidiger, Mutlu Günal, in seinem Plädoyer. Der Anwalt hatte Ismail I. vor Prozessbeginn als "notorischen Lügner" bezeichnet. "Dazu stehe ich", sagte er im Plädoyer. Ismail I. habe Lau nur belastet, damit er früher aus der Haft entlassen werden konnte. Dreimal musste I. in den Zeugenstand, bei seinem letzten Termin im Dezember erschien er als freier Mann im Gerichtssaal. Einige Tage zuvor war er nach zwei Dritteln seiner Haftstrafe entlassen worden. Das spielt dem Anwalt in die Karten.

Richter müssen über taktischen Schachzug des Anwalts entscheiden

Letztlich zählt aber nur, ob die Richter es als bewiesen ansehen, dass Lau nicht nur als geistiger Brandstifter in seinem Umfeld fungiert hat, sondern auch tatsächlich eine Terrororganisation unterstützt hat. Es ist augenscheinlich, dass gleich mehrere junge Männer aus Laus Gladbacher Umfeld nach Syrien ausreisten. Doch fraglich ist, ob Lau dafür die rechtliche Verantwortung trägt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass am Mittwoch ein Urteil fällt, ist allerdings nicht groß. Der Vorsitzende Frank Schreiber hatte in der letzten Sitzung angekündigt, dass irgendeine Entscheidung getroffen werde. Das kann aber auch bedeuten, dass er die Beweisaufnahme noch einmal eröffnet.

Laus Verteidiger hatte am Ende seines Plädoyers zwei Hilfsbeweisanträge gestellt — ein taktischer Schachzug. Er beantragte unter anderem, Zoubir L. noch einmal als Zeuge zu hören. Er soll Lau entlasten. Hilfsbeweisanträge sind Beweisanträge, die nur im Falle einer beabsichtigten Verurteilung des Angeklagten als gestellt gelten sollen. Für den Fall, dass das Gericht also keinen Freispruch ins Auge fasst, müssen die Richter entscheiden, ob sie noch weitere Zeugen hören oder ein Urteil fällen. Lehnen sie die Hilfsbeweisanträge ab, hätte Günal Argumente für eine Revision.

(heif)
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