Prozess in Düsseldorf Sexuell anzügliche Fotomontage von Lehrer - Schüler freigesprochen

Düsseldorf · Ein 17-Jähriger hat ein sexuell anzügliches Bild mit dem Gesicht seines Lehrers angefertigt. Dafür stand er in Düsseldorf vor Gericht. Er wurde freigesprochen.

Völlig straflos hat das Amtsgericht am Mittwoch einen Prozess um eine besonders üble Verleumdung eines Lehrers beendet. Auf der Anklagebank saß ein 17-Jähriger, der einst Schüler bei jenem Lehrer gewesen ist und im April eine sexuell anzügliche Fotomontage mit dem Konterfei dieses Pädagogen gefertigt hatte.

Danach hatte er das selbstgemixte Bild per Whatsapp an mindestens drei Mitschüler verschickt, um den Lehrer zu verunglimpfen, sich mit den Kumpels über ihn lustig zu machen. Wegen der besonderen Umstände in diesem Fall hat die Richterin trotzdem von jeder Strafe gegen den Schüler abgesehen, hat ihm lediglich die Leviten gelesen und das Verfahren dann eingestellt.

Für einen Erwachsenen hätte eine so üble Verleumdung des Lehrers schwere Konsequenzen gehabt. Denn Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft (damit deutlich mehr als für eine Beleidigung) werden laut Gesetz fällig, sobald jemand durch Behauptung oder Verbreitung unwahrer Tatsachen über einen anderen das Ziel verfolgt, diese Person verächtlich zu machen, herabzuwürdigen oder deren Ansehen zu gefährden - und das auch noch durch eine gezielte Verbreitung dieser Verleumdung betont. Doch mit gerade 17 Jahren kam der hier angeklagte Schüler in den Genuss des deutlich milderen Jugendrechts, dessen Ziel nicht die Bestrafung ist, sondern die Erziehung.

Im Prozess, der mit Rücksicht auf das Alter des Jungen nichtöffentlich geführt wurde, kam die Richterin zu dem Eindruck, dass ein Schuldspruch oder gar eine Verurteilung des Schülers trotz Geständnis sogar "entbehrlich" sei. Aus ihrer Begründung wurde nur bekannt, dass der Junge nach seiner Fotomontage zur Herabsetzung des Lehrers direkt einen Entschuldigungsbrief an diesen Pädagogen verfasst hatte, dass er sofort Kontakt mit der Jugendgerichtshilfe aufgenommen, auch Beratungsgespräche wahrgenommen hat. Und dass er im Prozess sofort voller Reue sein Fehlverhalten zugab.

Da sein schulischer Werdegang zudem als positiv bewertet wurde, war er trotz dieses Vorfalls nicht von der Schule verwiesen worden, hatte dort sogar einen Abschluss erreicht, setzt seine Ausbildung nun an einer anderen Schule fort. Unter diesen Umständen hielt die Richterin eine Bestrafung des 17-Jährigen jetzt für entbehrlich, verzichtete auf Auflagen und hat das Verfahren nach eindringlicher Schelte gegen den Schüler jetzt eingestellt.

(RP)
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