Prozess in Gießen Prozess um Bilker Doppelmord nähert sich dem Ende

Düsseldorf · Im mittelhessischen Gießen geht der Mordprozess gegen die 36 Jahre alte Tuba S. auf die Zielgerade. Am Freitag sollen die Plädoyers beginnen. Die Staatsanwaltschaft will lebenslange Haft fordern.

Düsseldorf: Prozess in Gießen wegen Bilker Doppelmord
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Prozess in Gießen wegen Bilker Doppelmordes

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Foto: Geilhausen, Stefani

Der Angeklagten wird vorgeworfen, in Gießen ihren ehemaligen Nachbarn und in Düsseldorf die 86-jährige Jole G. und deren Tochter Sylvia F. getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte aus Habgier gehandelt hat.

Tuba S. wird wohl auch an diesem Verhandlungstag so teilnahmslos auf der Anklagebank sitzen wie an allen vorangegangen. Ein Psychiater hat ihr einen ungewöhnlich ausgeprägten Mangel an Mitgefühl und enorme Kaltschnäuzigkeit bescheinigt. Der Experte diagnostizierte eine Persönlichkeitsstörung "vom Typ Psychopath" und geht davon aus, dass Tuba S. weitere Verbrechen begehen würde - gut möglich, dass auf Basis seines Gutachtens die Staatsanwaltschaft auch die anschließende Sicherungsverwahrung für die Aachenerin beantragen wird.

Prozess auf Grundlage von Indizien

Die hatte im Prozess geschwiegen und nur einmal in einem Brief die Vorwürfe bestritten, die auf einer Vielzahl von Indizien basieren. Vor allem im Düsseldorfer Fall werden diese von der Verteidigung der 36-Jährigen angegriffen. Denn der Tatort an der Karolinger Straße war von der Polizei zunächst als Schauplatz einer Familientragödie betrachtet worden. Die Beamten waren davon ausgegangen, dass die 57-jährige Sylvia F. ihre Mutter und sich selbst getötet hatte. Mehrere Beweismittel waren deshalb zunächst nicht untersucht worden.

Erst als die Gießener Fahnder, die den Mord an dem 79-jährigen Erich N. untersuchten, Tuba S. auf die Spur kamen und in ihrer Wohnung Wertsachen aus dem Besitz der Düsseldorfer Opfer entdeckten, war das Verbrechen entdeckt worden. Die Ermittlungen waren seither in Gießen geführt worden. Bei der Düsseldorfer Polizei hatten die Ermittlungsfehler in dem Fall dazu geführt, dass neue Standards für Todesermittlungsverfahren festgelegt wurden.

(RP)
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