Düsseldorf Prozess: Papagei beißt Hamster-Käufer

Düsseldorf · Hat ein Kunde auf dem Weg zum Hamsterkäfig in einer Zoohandlung einen Graupapagei geärgert? Oder hat sich der Vogel grundlos auf den Mann gestürzt und ihn arbeitsunfähig gebissen? Seit Dienstag befasst sich damit ein Gericht.

 Viereinhalb Jahre nach der Attacke seines Graupapageis auf einen Kunden wartete der beklagte Zoohändler gestern im Landgericht auf den Beginn der Verhandlung.

Viereinhalb Jahre nach der Attacke seines Graupapageis auf einen Kunden wartete der beklagte Zoohändler gestern im Landgericht auf den Beginn der Verhandlung.

Foto: Andreas Endermann

Für Zoohändler Manfred B. ist die Sache klar. Der Kunde muss den Papagei provoziert haben. Der habe nämlich noch nie gebissen. Und einfach auf den Kunden, der jetzt auf Schadenersatz klagt, losgeflogen sein, könne er auch nicht. "Der kann nicht fliegen", versicherte der Mann gestern vor der 6. Zivilkammer des Landgerichts. "Und er wird es auch nicht tun, weil er weiß, dass er dann runter fällt."

Das Verhalten seines Vogels an jenem Oktobertag 2009 kann sich B. bis heute nicht erklären. Eben war er noch am Ladentisch gewesen, hatte sich "irgendwas notiert", da sei es plötzlich laut geworden. Gekreische, Rufe und Geflatter! Er sei durch den Gang geeilt — und da habe er das Drama schon gesehen: Der Kunde stand da, den Unterarm angewinkelt, und daran hing flatternd der Papagei. Ja, sagt er dem Richter, da müsse der Vogel wohl gebissen haben, denn wenn er sich nicht mit dem Schnabel festgehalten hätte, wäre er ja — siehe oben — heruntergefallen. Die Flugunfähigkeit des Vogels sei auch vom Amtstierarzt, der regelmäßig seine Tiere untersuche, festgestellt.

R ichter Joachim Matz hatte dazu selbst recherchiert, brachte gestern in die Verhandlung einen Ausdruck aus dem Internet-Lexikon Wikipedia ein. "Da steht, dass Graupapageien grundsätzlich schon fliegen können."

So will es der 42-jährige Gebissene auch in der Zoohandlung erlebt haben. Mit seiner Lebensgefährtin hatte er einen — bei einem früheren Besuch ausgesuchten — Hamster zu kaufen. "Jetzt waren wir gespannt, ob der Süße noch da ist", sagte die Frau gestern im Zeugenstand. Doch auf dem Weg zum Hamster mussten sie am Papagei vorbei, knapp 20 Zentimeter Abstand zum Käfig blieben auf dem schmalen Gang. Da habe sich der Vogel von der Voliere auf ihren Freund gestürzt, sich in dessen Zeigefinger verbissen. Und der habe ganz sicher den Vogel vorher weder angesprochen noch provoziert.

Als Zoohändler B. den Papagei "irgendwie" gelöst habe, sei der Finger "kaum noch als Finger zu erkennen" gewesen. Und noch während man die Wunde versorgte, habe der Papagei erneut angegriffen, diesmal die Lederjacke des 42-Jährigen zerfetzt. B. dagegen will gar keinen Angriff gesehen haben. Sicher, der Kunde habe, als er dazu kam, geblutet. Aber er habe den Papagei von der Jacke getrennt. Der Fingerbiss müsse schon vorher stattgefunden haben, er selbst wisse davon nichts.

Uneinig war man sich vor Gericht gestern auch über die Art der Wundversorgung — Zoohändler B. meint, sich zu erinnern, dass man im Nebenraum Wasser über den Finger laufen ließ, das Paar dagegen sprach von einem Pflaster, dass B. an den Tatort gebracht habe. Auch zur Farbe des Vogels gab es unterschiedliche Aussagen: Die Zeugin erinnert sich an Grün, der Zoohändler beschrieb den Graupapagei als "grau mit einem roten Schwänzchen."

Nach der Papageien-Attacke habe er von dem Kunden, der sich an jenem Tag nur eher beiläufig erkundigt habe, ob B. versichert sei — und der auch wie geplant den Hamster gekauft hatte, nichts mehr gehört. Bis ein Mahnbescheid ins Haus geflattert sei. Der selbstständige Versicherungsvertreter will Schadenersatz für sechs Wochen Arbeitsausfall (die Wunde hatte sich entzündet) und für die Lederjacke, dazu Schmerzensgeld, insgesamt 6500 Euro.

Ein Urteil im Zivilprozess will Richter Matz am 13.Mai verkünden.

(RP)
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