Düsseldorf Prozess um falschen Notruf

Düsseldorf · Wie ein von seiner Frau verlassener 60-Jähriger vor dem Amtsgericht landete.

Geschieden, sagt Josef F. zögernd vor Gericht auf die Frage nach seinem Familienstand, "aber noch nicht rechtskräftig." Die Anklage wirft dem 60-Jährigen den Missbrauch von Notrufen vor. Bei der Feuerwehrleitstelle habe er im September behauptet, er werde seine Frau töten, wenn ihm keiner helfe. In der Anklage steht: "Dabei waren die Eheleute nicht in Streit geraten."

Es ist nur die halbe Wahrheit. Die Eheleute F. hatten längst ausgestritten, die Frau hatte den chronisch kranken Arbeitslosen bereits verlassen. Als die Richterin nach seiner Frau fragt, kommen F. die Tränen. Minutenlang ringt er um Fassung.

Die Trennung ist sein großer Kummer, der Alkohol sein Lebensbegleiter. Schon früh, sagt er und zeigt mit der Hand die Größe eines Kindes, habe er getrunken. "Alkohol war immer dabei."

An den 7. September, an dem er um 21.29 Uhr die 112 wählte, und sich mit dem Namen eines Bekannten meldete, kann er sich nicht erinnern. Deshalb hat er gegen den Strafbefehl über 300 Euro auch Einspruch eingelegt, weil "ich doch gar nichts davon wusste". Ein Nachbar hat später erzählt, wie er ihn an diesem Abend vor dem Haus gefunden und in seine Wohnung getragen habe. Der Filmriss macht ihm ebenso zu schaffen wie die Erinnerung an den Tag zuvor. Da hatte er Rattengift mit mehren Flaschen Rum hinuntergespült, wollte sterben. Die Schwester fand ihn, ließ ihn in eine Klinik bringen, wo er randalierte, bis er kurzfristig zwangsbehandelt wurde. Tags drauf — am Tattag, wie es in der Akte heißt — war er entlassen worden. Gegen seinen Willen, sagt er. Daheim, mit all den Fotos aus glücklichen Tagen, habe ihn erneut der Kummer übermannt und er sich in die Besinnungslosigkeit getrunken. Dass er sich nicht erinnern kann, sagt er verzweifelt. "Es passiert auch heute noch manchmal, dass ich nicht mehr weiß, was und wo." Auf Anordnung des Gerichts soll F. auf seine Schuldfähigkeit untersucht werden, bevor die Verhandlung fortgesetzt wird.

(RP)
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