Landgericht Düsseldorf Prozess um rauchenden Mieter: Es wird weiter verhandelt

Düsseldorf · Das Urteil im Prozess um den Rauswurf des rauchenden Mieters Friedhelm Adolfs ist vertagt worden - stattdessen wird erneut verhandelt. Das Landgericht Düsseldorf habe den Verkündungstermin am 13. März aufgehoben und die mündliche Verhandlung wiedereröffnet, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Friedhelm Adolfs klagt in zweiter Instanz
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Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Die Vermieterin habe auf die Hinweise der Kammer reagiert und ihren Vortrag ergänzt. Mieter Adolfs darf nun binnen drei Wochen dazu Stellung nehmen. Nach Ablauf dieser Frist soll ein neuer Verhandlungstermin anberaumt werden.

Dem passionierten Raucher droht die fristlose Räumung seiner Wohnung in Düsseldorf. Er soll seine Nachbarn mit Zigarettenqualm unzumutbar belästigt haben. Das Amtsgericht hatte im vergangenen Sommer in einem viel beachteten Urteil entschieden, dass der Rentner deshalb nach 40 Jahren ausziehen muss. Nun hat das Landgericht das Urteil zu überprüfen.

Die Kammer hatte in der letzten mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben, dass sie die Kündigung des Mietverhältnisses für unwirksam hält, weil die Vermieterin zwischen Abmahnung und Kündigung mehr als ein Jahr habe verstreichen lassen. Die Vermieterin habe dies nun ergänzt: Sie habe den Mieter zwischenzeitlich noch mehrfach mündlich abgemahnt (Az.: 21 S 240/13).

(lnw)
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