Düsseldorf Prozess um rauchenden Mieter Friedhelm geht weiter

Düsseldorf · Der Fall des rauchenden Mieters Friedhelm Adolfs geht beim Landgericht in dieser Woche in die nächste Runde. Dem 75-Jährigen war im vergangenen Jahr nach mehr als vier Jahrzehnten seine Zwei-Zimmer-Wohnung im Parterre fristlos gekündigt worden, weil sein Zigarettenqualm angeblich den Hausflur verpeste, so die Vermieterin.

Friedhelm Adolfs klagt in zweiter Instanz
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Friedhelm Adolfs klagt in zweiter Instanz

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Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Beim Amtsgericht war eine Klage von Adolfs gegen diesen Rausschmiss abgeschmettert worden - angeblich wegen eines Formfehlers seiner Anwältin. Doch das Landgericht hatte Mitte März in der Berufung angedeutet, dass die Kündigung für den qualmenden Rentner wohl unwirksam sei. Die Vermieter-Anwälte dürfen am Donnerstag (22.5., 9.30 Uhr, Saal 1.120) mit einem jetzt gestellten Zeugen erneut versuchen, einen fristlosen Rauswurf des Rentners zu begründen.

Zwischen einer schriftlichen Abmahnung von Friedhelm Adolfs und seinem Rausschmiss lagen mehr als ein Jahr - und das war viel zu lange, befand das Landgericht im März. Schon deshalb müsse die Kündigung des Rauchers wohl als unwirksam gelten. Ob der blaue Dunst, den Adolfs produziert, wirklich ins Treppenhaus des (überwiegend von gewerblichen Mietern genutzten) Hauses waberte und allein dadurch eine unzumutbare Geruchsbelästigung entstand, hat das Landgericht zunächst nicht beantwortet. Das wollen die Anwältinnen der Vermieterin jetzt nachholen, benannten dafür einen Zeugen, der den rauchenden Ex-Hausmeister Adolfs im Jahr 2012 angeblich mehrfach (mündlich) wegen dessen Zigaretten-Qualms abgemahnt haben soll. Neben diesem Zeugen ist zur Fortsetzung des Verfahrens auch Rentner Friedhelm Adolfs geladen.

Das Amtsgericht hatte sich seine Entscheidung zuvor leichter gemacht: Da die Anwältin des Rauchers formell nicht bestritten habe, dass es sich um eine "unzumutbare Geruchsbelästigung" durch den 75-Jährigen handele, wertete der Richter dies als erwiesen - und bestätigte den Rausschmiss des 75-Jährigen. Zwar sei das Rauchen in den eigenen vier Wänden erlaubt, doch stoße dies an Grenzen, sobald andererseits das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Mitmenschen erheblich verletzt werde.

Spannend bleibt, ob es der Vermieter-Seite gelingt, die Zeitspanne zwischen der Abmahnung des Rauchers und dessen Kündigung zu verkürzen. Mit einem Urteil wird am Donnerstag nicht gerechnet.

(wuk)
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