Düsseldorf Prozess um Stromschläge von der Spülmaschine

Düsseldorf · Wegen angeblicher Stromstöße beim Einräumen ihrer Spülmaschine sowie ständiger Lebensgefahr durch mangelhafte Elektroinstallation in einer Wohnung in der Veehstraße in Eller zieht eine 29-jährige Mieterin gegen den Wohnungseigentümer vor Gericht.

Per Zivilklage fordert die Frau beim Amtsgericht 1000 Euro Schmerzensgeld, 1400 Euro Schadensersatz plus die Rückzahlung von 1470 Euro Kaution.

Der Richter prüft, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat und der Prozess von der Staatskasse vorfinanziert wird. Die Frau hielt es nur von April 2012 bis Juli 2013 in der 58-Quadratmeter-Wohnung aus. Wegen unzureichender Strom-Absicherungen sowie einem permanenten Kriechstrom von 120 Volt in den Feuchträumen lebte die Frau laut Klage monatelang in Todesangst. Schon im Mai 2012 habe ein befreundeter Elektriker gravierende Mängel in der Wohnung entdeckt. Der Vermieter aber habe jede Nachprüfung strikt abgelehnt. Ergebnis: Bis September 2012, als die Frau die Missstände auf eigene Kosten beheben ließ, bekam sie in ihrer Wohnung angeblich zehn Stromstöße.

Erst nach dem zehnten Stromschlag habe eine von ihr beauftragte Elektrofirma festgestellt, dass es zwar einen Hauptsicherungsschalter gab, aber der sei "nur eine Attrappe" gewesen, so die Frau in ihrer Klage. Für jeden der angeblichen Stromstöße fordert die Frau 50 Euro Schmerzensgeld von ihrem Ex-Vermieter plus 50 Euro für die psychische Belastung. Der Rest der Klagesumme sei Schadenersatz.

(wuk)
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