Düsseldofer Altstadt Prozess um geplantes Selbstmord-Attentat des IS startet

Düsseldorf · Hunderte Menschen hätte das ihr Leben kosten können: IS-Selbstmordattentäter wollten 2016 in der Düsseldorfer Altstadt Passanten in die Luft sprengen oder mit Maschinenpistolen erschießen. Drei mutmaßliche Drahtzieher stehen ab Mittwoch vor Gericht.

Das ist der Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf
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Foto: Endermann, Andreas (end)

Es ist das Alptraum-Szenario der unkontrollierten Zuwanderung: IS-Anhänger aus Syrien mischen sich unter die Flüchtlinge und gelangen über die Balkanroute nach Deutschland, um hier Anschläge zu verüben. So hätte es in der Zeitung gestanden, wenn das geplante Attentat in der Düsseldorfer Altstadt denn passiert wäre.

Der Plan der mutmaßlichen IS-Terroristen Saleh A., Hamza C. und Mahood B. war brutal und wohl kurz vor der Verwirklichung: Zwei Selbstmordattentäter sollten sich laut den Ermittlern auf der Bolkerstraße — außerhalb Düsseldorfs auch als "längste Theke der Welt" bekannt — und der Andreasstraße in die Luft sprengen.

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Foto: dpa, hjb mhe nic

Im Altstadt-Karree Flinger Straße, Hunsrückerstraße, Mühlenstraße und Heinrich-Heine-Allee sollten weitere Attentäter mit jeweils zwei Kalaschnikows so viele Menschen wie möglich erschießen und sich nach dem Entleeren der Magazine ebenfalls in die Luft sprengen. Nach Erkenntnissen der Ermittler hätte sich der Anschlag an einem Freitag oder Samstag ereignen sollen, weil die Altstadt dann besonders belebt ist.

Anklage wegen Mitgliedschaft in einer Terror-Organisation

Stattgefunden hat dieser Anschlag 2016 nie — und das nur, weil sich einer der drei Drahtzieher, Saleh A., im Februar 2016 in Frankreich der Polizei stellte und die Anschlagspläne gestand. Daraufhin informierten die französischen Behörden die deutschen Ermittler. Am 2. Juni 2016 ließ der Generalbundesanwalt schließlich Hamza C., Mahood B. und Abd Arahman A. K. festnehmen. Saleh A. saß die ganze Zeit in französischer Untersuchungshaft und wurde am 29. September 2016 nach Deutschland überstellt.

Der 25-jährige Saleh A. und seine Komplizen Hamza C. (27) und Mahood B. (25) stehen ab Mittwoch vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht. Ihnen wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und die Verabredung zu einem Verbrechen zur Last gelegt. Saleh A. ist darüber hinaus wegen Totschlags sowie wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Aufenthaltsgesetz angeklagt. Er und Hamza C. sind ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt. Dem vierten Beteiligten, Abd Arahman A. K., wird gesondert der Prozess gemacht. Auf Mitgliedschaft einer ausländischen terroristischen Vereinigung steht eine Haftstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren, für Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung kann man zwischen sechs Monaten und zehn Jahren hinter Gitter wandern.

Die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza führt das Verfahren gegen die drei Terror-Verdächtingen, das am Mittwoch um 10.30 Uhr im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts beginnt. Verhandlungstage sind vorerst bis Ende Dezember terminiert.

Bevor Saleh A. im Juli 2015 als Flüchtling nach Deutschland kam, soll er ab 2012 in Syrien gegen das Assad-Regime gekämpft haben, zunächst in der nicht-islamistischen "Freien Syrischen Armee" (FSA). 2013 soll er sich zunächst geweigert haben, sich dem IS anzuschließen und wurde in ein Umerziehungslager interniert. Dort soll er auf Hamza C. getroffen sein, heißt es in der Anklageschrift. Beide sollen sich 2014 dem IS angeschlossen und in der Folge den Auftrag erhalten haben, in der Düsseldorfer Altstadt einen Anschlag zu verüben. Dazu reisten sie 2014 zunächst in die Türkei aus und 2015 schließlich — laut Anklageschrift über die Balkanroute — nach Deutschland.

Im Juli trafen beide — getrennt voneinander — in Deutschland ein. Saleh A. kam in ein Flüchtlingsheim in Kaarst, Hamza C. landete in Brandenburg. Weiterhin sollen sie gemeinsam das Attentat geplant haben. Anfang 2016 überzeugten sie laut Anklageschrift den Mitangeklagten Mahood B., bei ihren Plänen mitzumachen. Abd Arahman A. K. soll bereits seit 2014 in Deutschland gewesen sein. Er sollte wohl die Sprengwesten bauen.

Um ihre Anschlagspläne zu finanzieren, sollen Saleh A. und Hamza C. versucht haben, dem Vatikan ein Video mit einem Lebenszeichen eines vom IS entführten Priesters zu verkaufen. Ende Januar 2016 sollen daher beide nach Paris gereist sein, um dort Geld für ihre Weiterreise nach Rom zu erhalten. Ein Eintrag von Saleh A.s Namen auf der Seite einer Mitfahrzentrale soll belegen, dass er am 30. Januar nach Paris fuhr. Am 1. Februar stellte er sich aber den Behörden und offenbarte die Anschlagspläne.

(heif)
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