Anstößiger Brief "Prozesse-Dieter" muss 1800 Euro Strafe wegen Beleidigung zahlen

Düsseldorf · Der Ratinger Rolf-Dieter K., der wegen seiner Klagefreudigkeit auch als "Prozesse-Dieter" bekannt ist, erlitt am Dienstag vor dem Düsseldorfer Amtsgericht eine Niederlage – gegen seinen eigenen Bruder.

Der Ratinger Rolf-Dieter K., der wegen seiner Klagefreudigkeit auch als "Prozesse-Dieter" bekannt ist, erlitt am Dienstag vor dem Düsseldorfer Amtsgericht eine Niederlage — gegen seinen eigenen Bruder.

Denn diesmal war nicht er der Ankläger, sondern Angeklagter. Sein Bruder Ragnar K. zeigte ihn wegen eines beleidigenden Briefes und einer ausfallenden Postkarte an, die Rolf-Dieter K. geschrieben haben soll, vors Gericht.

Doch zunächst zum Anfang. Es gab eine Zeit, da war der heute 81-jährige Dieter K. noch Sportlehrer. Die ist allerdings schon seit Jahrzehnten vorüber, denn seit seinem 39. Lebensjahr verbringt K. seine Tage nicht mehr mit lehren, sondern mit klagen — vor allem gegen das für ihn zuständige Sozialamt. Mit mehr als 230 Prozessen soll der ausgewiesene Beamten-Hasser und Hartz-IV-Empfänger schon die Justiz beschäftigt haben, immer wieder ist er dabei selbst ausfällig geworden und wurde dafür auch schon verurteilt, in einem Fall sogar zu einem Jahr Gefängnis.

Ein Psychologe attestierte ihm im Zusammenhang mit einem seiner Prozesse einmal einen Intelligenzquotienten von 130. Seine Hassbriefe spickt der Ratinger gerne mit historischen Vergleichen, Zitaten aus der Literatur — und faustdicken Beleidigungen. Kostproben davon erhielten bisher vor allem Politiker, Beamte und Juristen, doch nun hat er sich offenbar ein näheres Ziel ausgesucht: seinen Bruder Ragnar. Dem Vernehmen nach soll der Kontakt zwischen den beiden schon seit Jahrzehnten abgebrochen sein, jetzt scheint er wieder hergestellt — zumindest postalisch. Denn im Sommer vergangenen Jahres bekam Ragnar K. einen Brief, kurz darauf noch eine mysteriöse Postkarte. Beide Schriftstücke trugen zwar keinen Absender, dafür aber den typischen Stil seines pöbelnden Bruders — eine eigenartige Mischung aus intellektuellen Anfeindungen, groben Ausdrücken und Beleidigungen.

Zum Prozess am Dienstag tauchten weder der Angeklagte noch sein Bruder auf. Letzterer, der wegen Beleidigung Anzeige erstattet hatte, könne laut Richter zwar "nicht so sehr in seiner Ehre verletzt sein", wenn er zur Verhandlung nicht kommt, dennoch entschied er zugunsten von Ragnar K. Der Richter stellte statt einem Urteil, das nur bei Anwesenheit des Angeklagten verhängt werden darf, einen Strafbefehl gegen Dieter K. aus. 1800 Euro muss im Laufe eines halben Jahres an das Gericht zahlen.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels stand, dass Rolf-Dieter K. seinem Bruder 1800 Euro zahlen müsse. Richtig ist, dass die Geldstrafe Bestandteil eines Strafbefehls ist und somit nicht an Ragnar K., sondern an das Gericht zahlbar ist.

(bur)
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