Düsseldorf Prügel wegen Urlaubsplanung

Düsseldorf · Aus Wut über einen abgelehnten Urlaub soll ein 45-jähriger Bauhelfer einen Kollegen krankenhausreif geschlagen haben. Der erhielt Vorrang, weil er zur Beerdigung seiner Oma reisen wollte. Ein Fall fürs Amtsgericht.

Der Betriebsfrieden zwischen zwei Arbeitern einer Baufirma war im August 2009 schlagartig gestört. Einer der Bauhelfer (25) durfte mit dem Segen des Chefs Urlaub machen. Doch sein 45-jähriger Kollege, der zeitgleich Urlaub beantragt hatte, ging leer aus. Der Streit gipfelte in einer Prügelei. Der Jüngere kam ins Krankenhaus, wurde sogar operiert — und dafür muss sich sein Urlaubs-Rivale wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten.

Beide waren als Bauhelfer für eine auswärtige Firma an einer Düsseldorfer Großbaustelle eingesetzt. In einer Pension teilten sich die Kollegen aus Sachsen-Anhalt sogar ein Zimmer. Aber als der 25-Jährige für die Beerdigung der Großmutter Urlaub bekam, geriet der 45-Jährige in Rage. Er glaubte dem Kollegen nicht einmal, dass dessen Oma tatsächlich gestorben war.

Letztes Wort hat der Arbeitgeber

Arbeitnehmer sind nicht dazu verpflichtet, ihrem Chef den Tod eines nahen Familienangehörigen nachzuweisen. "In der Regel muss sich ein Arbeitgeber auf das Wort des Arbeiters verlassen können", erklärt Stefanie Lehnen, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Seinem Kollegen hätte der 25-Jährige die Beerdigung der Großmutter erst recht nicht beweisen müssen. "Das letzte Wort bei der Urlaubsgewährung", so die Arbeitsrechtlerin, "hat stets der Arbeitgeber." Und laut Gesetz sind Chefs sogar verpflichtet, einem Urlaubsantrag aus sozialen Gesichtspunkten gegenüber anderen Anträgen vorzuziehen.

Arbeitsgerichte haben häufig mit Streitigkeiten um Urlaubsanträge zu tun. Dabei geht es aber meist um Differenzen um Urlaubsanträge für die Schulferien oder um Arbeitszeiten an Weihnachten und zum Jahreswechsel. Dass hier Urlaub für eine Beerdigung gewährt wurde, ist für Anwältin Lehnen daher "nicht zu beanstanden". Im Extremfall hätte der 25-Jährige diesen Anspruch auch per Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht durchsetzen können. Immerhin haben Arbeitnehmer bei familiären Anlässen sogar ein Recht auf bezahlten Sonderurlaub, zum Beispiel für die goldene Hochzeit der Eltern, die Niederkunft der Ehefrau — oder auch beim Todesfall naher Angehöriger.

Dass der mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Angeklagte ausgerastet ist, bringt ihm am 24.März (12.50 Uhr, Saal 1.103) nicht nur einen weiteren Strafprozess ein. Er hat auch eine Abmahnung seiner Firma riskiert, womöglich gar eine "verhaltensbedingte Kündigung", wie es im Gesetz heißt: Ist der Betriebsfrieden durch einen Mitarbeiter derart massiv gestört, kann der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis beenden.

Der verprügelte Kollege war durch den Angeklagten so schwer verletzt worden, dass er tagelang in der Klinik bleiben musste — und an der Beerdigung seiner Großmutter nicht teilnehmen konnte.

(RP)
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