Bauhelfer schlug Kollegen Prügelei um Urlaubstag: Bewährungsstrafe

Düsseldorf · "Der hat mich so genervt, da hab' ich ihm einfach eine geklatscht." Schulterzuckend gestand ein 45-jähriger Bauhelfer gestern vor dem Amtsgericht, dass er im Streit um einen Urlaubstag aus Neid einen bevorzugten Kollegen (25) krankenhausreif geprügelt hatte.

Der Kollege hatte nämlich frei bekommen — für die Beerdigung seiner Großmutter, während der zeitgleich beantragte Urlaubswunsch des Angeklagten abgelehnt worden war. Dafür zertrümmerte der Angeklagte seinem Kollegen die Nase, außerdem schlug er ihm beide Augen blau. "Er hat mich durch das ganze Zimmer gedroschen", sagte das Opfer gestern vor Gericht aus.

Ist der Angeklagte "genervt", wird es nämlich gefährlich. Denn seit dem Jahre 1991 wurde der 45-Jährige schon mehrfach als Schläger verurteilt. Jetzt genügte bereits ein nicht genehmigter freier Tag, um den beim Urlaub bevorzugten Zimmer- und Arbeitsgenossen durch Fausthiebe so schwer zu verletzten, dass der 25-Jährige operiert und seine Nase gerichtet werden musste.

Sechs Tage lag das Opfer in der Klinik, verpasste die Totenfeier für die Großmutter. Erst zur Urnenbeisetzung kam er rechtzeitig. Dazu der Angeklagte: "Mich hat geärgert, dass du frei bekommen hast — und ich nicht." Von einer Entschuldigung beim Opfer oder von Reue ließ der 45-Jährige gestern nichts hören.

Weil der Angeklagte wegen Schwarzfahrten mit der Bahn auch noch unter Bewährung stand, forderte die Staatsanwältin, ihn diesmal für neun Monate einzusperren. Doch der Richter verhängte nur fünf Monate und gab dem Schläger obendrein eine weitere Bewährungs-Chance. Aber nur unter der Bedingung, dass der inzwischen arbeitlose 45-Jährige jetzt 500 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zahlt. Notfalls in Raten von 50 Euro.

(RP)
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