Düsseldorf Raab-Anwälte: Schaden für Uniklinik war geringer

Düsseldorf · Im Untreue-Verfahren gegen den Ex-Chef der Unikliniken, Wolfgang Raab, hat die womöglich entscheidende Phase begonnen.

Als Ärztlicher Direktor betrieb Raab (63) in den Räumen der Uni jahrelang eine zahnärztliche Privatambulanz, wobei die Arbeit laut Anklage aber fast durchweg von einem Mitarbeiter geleistet worden sei, der aus Uni-Mitteln bezahlt wurde. Dadurch sei den Unikliniken ein Schaden von rund 350.000 Euro entstanden. Gestern legte die Verteidigung aber Zahlen vor, wonach der Schaden "deutlich unter 100.000 Euro" liegen könnte. Das Landgericht will das prüfen und hat für morgen kurzfristig ein Rechtsgespräch anberaumt.

Ein kleiner Rechenfehler in der Anklage, speziell aber alternative Berechnungen der Verteidiger zu den geleisteten Arbeiten in der Privatambulanz führen zu den stark veränderten Zahlen. Demnach könnte der Schaden für die Uniklinik, je nach Lesart, sogar nur ein Viertel der Anklagesumme betragen. Nach Berechnung der Raab-Verteidiger war die Ambulanz zeitweise nämlich nur an 30,5 bis 32,75 Wochenstunden überhaupt geöffnet, nicht an 42 Stunden, wie es in der Anklage hieß. Zudem habe der Uni-Mitarbeiter, der laut Anklage fast durchweg die Ambulanz betreut habe, nicht seine komplette Arbeitszeit dort verbracht, sondern auch an Besprechungen teilgenommen und Studentenkurse betreut. Im Ergebnis müsse der in der Anklage bezifferte Schaden auf weit unter 100.000 Euro korrigiert werden. Zugleich betonten die Raab-Anwälte, ein Schuldeingeständnis sei mit diesen alternativen Berechnungen nicht verbunden.

Ob das Gericht diese Berechnungen aber ganz oder teilweise übernimmt, ist ungewiss. Man werde die Zahlen der Raab-Anwälte prüfen, so der Vorsitzende Richter. Auch die Staatsanwaltschaft will das tun, hat vorab aber betont: "Wir gehen weiter von einer vorsätzlichen Pflichtverletzung aus." Man erkenne die Leistung des Angeklagten als damaliger Ärztlicher Direktor an, wolle vom Anklagevorwurf der Untreue aber nicht abrücken. Die Richter haben den morgigen Prozessbeginn um eine halbe Stunde vorgezogen. Bis dahin soll die Prüfung der Verteidiger-Zahlen abgeschlossen sein. Ob im (nicht öffentlichen) Rechtsgespräch der Richter mit Staatsanwälten und Verteidigung dann sogar eine Einstellung gegen Geldauflage erörtert, ist derzeit völlig offen.

(wuk)
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