Düsseldorf Rauchender Mieter: Anwältin verteidigt ihr Vorgehen

Düsseldorf · Der 75-jährige Friedhelm Adolfs muss seine Zwei-Zimmer-Wohnung an der Kühlwetterstraße eigentlich sofort räumen – weil er die Räume seit anderthalb Jahren nicht ausreichend lüftet und sein Zigarettenqualm, der ins Treppenhaus wabert, für die übrigen Mieter eine unzumutbare Geruchsbelästigung darstellt.

Der 75-jährige Friedhelm Adolfs muss seine Zwei-Zimmer-Wohnung an der Kühlwetterstraße eigentlich sofort räumen — weil er die Räume seit anderthalb Jahren nicht ausreichend lüftet und sein Zigarettenqualm, der ins Treppenhaus wabert, für die übrigen Mieter eine unzumutbare Geruchsbelästigung darstellt.

Mit dieser Begründung hat Amtsrichter Tobias Rundel am Mittwoch den fristlosen Rausschmiss des Mieters für rechtens erklärt. Wegen eines Formfehlers seiner Anwältin Nina Plein hat der Mieter wohl auch in der Berufung schlechte Karten, sich noch gegen den Zwangsumzug zu wehren. Die Mieter-Anwältin sagte gestern: "Ich sehe das alles ein bisschen anders als der Richter!"

Die Mieter-Anwältin hatte es laut Urteil unterlassen, eine Behauptung der Hauseigentümerin formell rechtzeitig anzugreifen. Die Vermieterin hatte erklärt, der ins Treppenhaus abziehende Rauch von Mieter Adolfs sei für ihre übrigen Mieter "unzumutbar", eine Partei habe bereits mit Kündigung gedroht. Erst in einem nachgereichten Schriftsatz trat die Mieter-Anwältin dieser Darstellung entgegen.

"Zu spät", meinte Richter Rundel — und ersparte sich eine umfangreiche Beweisaufnahme zur Frage, was "unzumutbar" hier bedeutet und wie stark sich die Mitmieter vom Zigarettenqualm ihres betagten Nachbarn beeinträchtigt fühlen. Weil der Behauptung von einer "unzumutbaren Geruchsbelästigung" nicht oder nicht rechtzeitig von der Mieter-Anwältin widersprochen wurde, ging der Richter davon aus, dass der rauchende Mieter zugibt, seine Nachbarn durch Qualm unzumutbar zu belasten.

Ein Versäumnis sieht Anwältin Plein darin nicht: Die Klägerseite hätte ja "noch Stellung nehmen können", aber der Richter habe sich in der mündlichen Verhandlung vor einer Woche dazu nicht mal geäußert. Doch eine Verpflichtung des Gerichts, den Rentner und seine Anwältin darauf hinzuweisen, dass hier ein Vortrag fehlte, wies Rundel zurück: "Von einem Anwalt kann und darf erwartet werden", dass er weiß, was passiert, wenn richterliche Fristen missachtet werden.

Trotzdem wird Adolfs nicht sofort seine Sachen packen müssen, sondern soll noch eine letzte Schonfrist erhalten, so lange das Urteil nicht rechtskräftig ist. Das zumindest hat Carmen Griese als Anwältin der Hauseigentümerin nach dem Urteil signalisiert.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort