Prozess in Düsseldorf Raucher Adolfs darf in seiner Wohnung bleiben

Düsseldorf · Der Mann, dem wegen seines Zigarettenqualms gekündigt wurde, darf bleiben. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Friedhelm Adolfs freut sich - will aber trotzdem mittelfristig umziehen.

Friedhelm Adolfs: BGH verhandelt Wohnungskündigung
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BGH verhandelt Wohnungskündigung von Friedhelm Adolfs

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Nach dreijährigem Rechtsstreit, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, konnte sich gestern Friedhelm Adolfs über einen Sieg vor dem Landgericht Düsseldorf freuen. Er darf nun in seiner Mietwohnung bleiben. Seine Vermieterin hatte ihm 2013 die Wohnung gekündigt und als Grund eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn durch Zigarettenqualm im Hausflur genannt.

Woher kommt der Tabakgeruch?

Die Berufungskammer des Landgerichts hatte geprüft, ob der Raucher gegen Mieterpflichten verstoßen habe. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn er nicht ausreichend gelüftet oder die Asche nicht entsorgt und somit das Gebot der Rücksichtnahme nicht beachtet hätte, hieß es in einer Presseerklärung des Landgerichts.

Um dies zu ermitteln, waren 13 Zeugen vernommen worden. Zwar hatte danach das Gericht die Überzeugung gewonnen, dass es im Treppenhaus an der Kühlwetterstraße im Stadtteil Düsseltal zu Beeinträchtigungen durch Tabakgeruch gekommen sei. Allerdings konnte der Tabakgeruch laut Zeugen nicht ausschließlich dem beklagten Mieter zugeordnet werden. Dieser könnte auch von Rauchern aus dem Hauseingangsbereich herrühren, erklärte das Gericht.

Düsseldorf: Chronik im Rechtsstreit von Friedhelm Adolfs
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Nach dem Eindruck der Zeugen seien die Beeinträchtigungen im Treppenhaus im Verlauf des Rechtsstreits auch geringer geworden. Darüber hinaus konnte Adolfs ein Mangel an Rücksichtnahme nicht nachgewiesen werden, so das Landgericht, die Fortsetzung des Mietvertrags sei daher zumutbar. Elisabeth Stöve, Vorsitzende Richterin am Landgericht, betonte, dass es sich bei dem Urteil um eine Einzelfallentscheidung und keinen Präzendenzfall handle.

Raucher Adolfs will jetzt mit seiner Lieblingsraucherin zusammenziehen

Der 78-jährige Düsseldorfer zeigte sich gestern glücklich über das Urteil. "Die Erleichterung, dass es jetzt vorbei ist, ist sehr groß", sagte Adolfs, umringt von Fernsehkameras und Mikrofonen vor dem Sitzungssaal im Landgericht.

Das Gericht stellte klar, dass es keinen Anlass gebe, eine Revision zuzulassen. Vor zwei Jahren war der Streitfall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gelandet. Dieses hatte die fristlose Wohnungskündigung für unwirksam erklärte und damit ein früheres Urteil des Landgerichts aufgehoben.

Adolfs erklärte gestern, er wolle erst einmal noch in seiner Wohnung bleiben und dann in aller Ruhe eine neue Wohnung suchen, um mit seiner Freundin zusammenzuziehen. Sie ist ebenfalls Raucherin.

(stz)
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