Düsseldorf Raucher Adolfs kämpft weiter gegen seine Zwangsräumung

Düsseldorf · Raucher Friedhelm Adolfs droht trotz seines Erfolgs vor dem Bundesgerichtshof noch in diesem Monat die Zwangsräumung. Seine Hoffnungen ruhen jetzt auf dem Landgericht.

Friedhelm Adolfs: BGH verhandelt Wohnungskündigung
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BGH verhandelt Wohnungskündigung von Friedhelm Adolfs

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Der deutschlandweit bekannte Raucher Friedhelm Adolfs (76) gibt nicht auf und wehrt sich weiter gegen die drohende Zwangsräumung seiner Düsseldorfer Wohnung. Sein Anwalt stellte am Donnerstag einen weiteren Antrag auf Aussetzung der Zwangsvollstreckung - diesmal beim Düsseldorfer Landgericht, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen-Presse-Agentur mitteilte. Eine Zivilkammer habe daraufhin die Akten angefordert. Die Entscheidung werde voraussichtlich nicht mehr in dieser Woche erfolgen.

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Der 76-Jährige steht trotz seines Erfolgs vor dem Bundesgerichtshof kurz vor dem Rauswurf aus seiner Wohnung. Ein Gerichtsvollzieher hat dem Raucher die Zwangsräumung für den 24. März angekündigt. Adolfs Anwalt hatte daraufhin vergeblich beim Amtsgericht versucht, das Vorhaben aussetzen zu lassen. Sein Antrag wurde am Mittwoch vom Düsseldorfer Amtsgericht wegen Nichtzuständigkeit zurückgewiesen.

Anwalt Martin Lauppe-Assmann zufolge beruft sich der Gerichtsvollzieher auf das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts, gegen das der BGH keine Einwände gehabt habe. "Deshalb findet am 24. März die Räumung des Rauchers wohl statt", zitierte er den Gerichtsvollzieher. Der Anwalt hatte dies am Dienstag als "regelrecht unverschämt" bezeichnet: "Ich halte diese Rechtsansicht für falsch." Dies sei "eine klare Verhöhnung des Rechtsstaats und eine unverschämte Missachtung des Bundesgerichtshofs".

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte angeordnet, dass der Prozess um die fristlose Kündigung der Wohnung des Rentners neu aufgerollt werden muss. Die Bundesrichter hoben damit ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts auf und wiesen den Fall zur neuen Verhandlung an das Gericht zurück.

Adolfs' Vermieterin hatte dem Raucher 2013 fristlos die Wohnung gekündigt. Als Grund nannte sie die unzumutbare Belästigung der Nachbarn durch Zigarettenqualm, der von der Wohnung in den Hausflur dringe.

(dpa)
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