Düsseldorf Rechtsanwalt soll gegnerischem Anwalt Handy gestohlen haben

Düsseldorf · Ein mögliches Versehen hätte einen renommierten Rechtsanwalt aus München gestern beinahe um seinen tadellosen Ruf gebracht. Denn unter Diebstahlsverdacht war der Markenrechts-Spezialist (50) gestern beim Amtsgericht angeklagt, weil er nach einer Verhandlung in Düsseldorf einem gegnerischen Anwalt mitten im Gerichtssaal, dessen wertvolles Handy gestohlen haben soll. Der Münchener hat das aber heftig bestritten. Wie dieses fremde Mobiltelefon überhaupt in seinen Aktenkoffer kommen konnte, sei ihm völlig rätselhaft. Nach Anhörung etlicher Zeugen kam auch die Richterin nicht zu einem Schuldnachweis, sprach den Münchener Juristen also frei.

In einem Zivilprozess um eine Verletzung von Markenrecht war der bayerische Anwalt Anfang 2014 für einen Mandanten beim Düsseldorfer Landgericht aufgetreten. Mit der Verhandlung damals aber "mehr als unzufrieden", habe er nach rund einstündiger Verhandlung schnell seine Sachen gepackt, wollte das Justizzentrum zügig verlassen. Vorher war er aber von gegnerischen Anwälten gestoppt und gezielt nach einem Handy gefragt worden, das aus dem Gerichtssaal gerade verschwunden sei. "Ich war baff und sehr aufgewühlt", so der Angeklagte. Trotzdem habe er seinen Aktenkoffer damals in Gegenwart der Prozessgegner geöffnet - und auf seiner Anwaltsrobe fand sich plötzlich das gesuchte, fremde Handy. Dass er es vorsätzlich eingesteckt habe, "stimmt alles nicht", beteuerte er. Doch an ein Versehen des bayerischen Kollegen zu glauben, gelang seinen Prozessgegnern nicht. Sie zeigten ihn direkt als Dieb an. "Es könnte sein, dass ich beim Einpacken meiner eigenen Jacke damals nicht genau hingesehen und das andere Handy versehentlich mit eingepackt habe", sagte der 50-Jährige. Zumal er das gleiche Handymodell selbst ebenfalls besitzt, wenn auch ohne Lederhülle. Wie der Angeklagte zudem beschrieb, habe er es zeitweise sogar für möglich gehalten, dass die Prozessgegner ihm dieses fremde Mobiltelefon damals untergeschoben, es also nach Prozessende heimlich in seinen Aktenkoffer getan hätten, um ihn in Verruf zu bringen. Welche dieser Möglichkeit letztlich zutrifft, war im Strafprozess gestern nicht mehr zu klären. Aber für eine Diebstahls-Absicht des Müncheners sah die Richterin keine klaren Beweise. Daher kam sie zum Freispruch für den bayerischen Juristen.

(RP)
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