Halbe Milliarde Euro Schadenersatz Rekordklage beim Landgericht

Düsseldorf · Die Umstände der Übernahme der Düsseldorfer Hypothekenbank AG (Düsselhyp) und ihr legendärer Gründer beschäftigen ab morgen das Landgericht.

In einer Zivilklage gegen den Bundesverband deutscher Banken (BdB) sowie 13 weitere Beklagte fordern die drei Ex-Aktionäre der Düsselhyp fast eine halbe Milliarde Euro Schadenersatz. Angeblich seien die Aktien der Bank im April des vergangenen Jahres nur durch Drohung und Nötigung für einen symbolischen Kaufpreis von vier Euro an zwei der Beklagten übertragen worden.

Die Ex-Aktionäre behaupten, ihre Anteile seien viel mehr wert gewesen. Bankengründer Wolfgang Schuppli (87) sei damals aber massiv zur Billig-Übertragung des Geldinstituts gedrängt worden. (Az: 14e O 142/08)

Der Wiesbadener Rechtsanwalt Schuppli gilt als scheu, sparsam und skurril — und in Bankenkreisen seit der Nachkriegszeit als einer der heimlichen Grand Seigneurs. Angeblich gibt es keine Fotos von ihm, und statt Notizzetteln beschreibt er angeblich lieber den Rand einer Zeitung. Wenige Jahre nach seiner Anwaltszulassung hat er 1956 eine Rechtsschutzversicherung gegründet, die bis heute zu den zehn größten Unternehmen der Branche zählt.

Daneben engagierte er sich in Industriebeteiligungen, Immobilien und Versicherungen, baute parallel durch Gründung von vier Staatsfinanzierungsbanken (in Essen, Berlin und 1997 auch in Düsseldorf mit Sitz an der Berliner Allee) die Schuppli-Gruppe stetig weiter aus. Das Familienvermögen soll bei geschätzten 1,7 Milliarden Euro liegen. Im Zuge der Finanzkrise geriet sein Lebenswerk dann aber unter Druck. Im April wurde die Düsselhyp deshalb an den Einlagesicherungsfonds der Privatbanken notverkauft.

Aber dabei sei es, so tragen die Kläger jetzt vor, nicht mit rechten Dingen zugegangen. Als Gesellschafter sei Schuppli damals in den Geschäftsräumen der Deutschen Bundesbank unter Anwendung von Drohungen dazu genötigt worden, den vollständigen Aktienbestand der Düsselhyp (der bis dahin den Klägern gehörte) für einen lächerlichen Preis aus der Hand zu geben. Nachträglich fordern die Kläger deshalb 499 Millionen Euro als Schadenersatz für die angeblich erzwungene Transaktion.

Termin Das Landgericht verhandelt über den Fall Schuppli morgen ab 14 Uhr im Saal L21.

(RP)
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