Düsseldorf Religions-Verein streitet mit Nachbarn um Schilder

Düsseldorf · Anwohner in Derendorf fühlen sich durch zwei Tafeln einer Glaubensgemeinschaft gestört.

Ein größeres Schild an einer Derendorfer Hausfassade und das Recht, Vereins-Mitglieder und Besucher trotz wabernder Kochdünste mit warmem Essen zu verköstigen: Dafür zog "Der Geistige Rat" der Glaubensgemeinschaft "der Bahá'i e.V." gestern gegen die übrigen Wohnungseigentümer und Nachbarn vors Amtsgericht. Doch von einem Prozesserfolg waren die Düsseldorfer Vertreter der Universalreligion, der laut Internet weltweit fünf Millionen Anhänger zugeschrieben werden, weit entfernt. Statt eine Einigung mit den Anwohnern zu finden, was die Richterin anstrebte, wurden die Fronten zwischen den Bewohnern der Immobilie und der Bahá'i-Gemeinde nur noch deutlicher.

Seit zwanzig Jahren ist der Religions-Verein hier beheimatet. Hatten bislang zwei Schilder an der Fassade auf das Domizil des Düsseldorfer Vereins hingewiesen, stören sich Miteigentümer nun an einem größeren und bunteren Schild. Einer der Miteigentümer grummelte im Gerichtssaal: "Das sieht ja so aus, als ob wir alle im Bahá'i-Zentrum wohnen!" Doch die Gemeinde wollte gerichtlich feststellen lassen, dass sie einen Anspruch auf das Schild an der Fassade habe. Der Anwalt der Miteigentümer räumte ein, dass es "jahrelang dummerweise geduldet wurde", dass der Verein zwei Fassaden-Schilder hatte, obwohl ihm nur ein Schild zustünde. Zudem klagen etliche Bewohner oberer Etagen über "Kochgerüche", die angeblich aus den Räumen und Fenstern der Glaubensgemeinschaft in obere Wohnungen und Badezimmer ziehen. Dass bei den Bahá'i nur "gelegentlich für sieben bis acht Personen etwas aufgewärmt" werde, wie der Sekretär angab, bezweifelt die Gegenseite: "Samstags sind das 25 bis 30 Personen!" Doch dagegen künftig eine Abzugsanlage einzubauen, hielt die Richterin "schon für ein Entgegenkommen" der Anwohner. Mit Blick zum Vereinssekretär betonte sie: "Bei einer Gewerbe-Einheit ist nicht vorgesehen, dass dort Essen erwärmt wird!"

Da aber kein Vergleich gelang, wies die Richterin die Klage des Religions-Vereins aus formalen Gründen ab. Eine Einigung könnte jetzt also nur noch auf der nächsten Eigentümerversammlung erzielt werden. Oder im nächsten Prozess.

(wuk)
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