Düsseldorf Rentner soll Elfjährigen attackiert haben

Düsseldorf · Ein 80-Jähriger stand vor Gericht, weil er einem Jungen den Arm umgedreht haben soll. Der Prozess wurde eingestellt.

Erstmal alleine und ohne Anwalt zum Gericht gehen, ist nicht ohne Risiko: "Aber ich habe ja nichts getan, erst für die Berufung suche ich mir einen Anwalt." Klare Vorstellungen hatte ein 80-jähriger Rentner, als er gestern erstmals in seinem Leben vors Amtsgericht musste. Einem elfjährigen Jungen soll er vor einem Jahr auf einem Spielplatz in Garath grundlos den Arm umgedreht und ihm dabei Schmerzen zugefügt haben. "Hab' ich nicht", so der Senior trotzig. Die Richterin wertete den Vorgang letztlich als Bagatelle und stellte das Verfahren ein. "Wegen Geringfügigkeit."

"Ich habe Kinder noch nie geschlagen oder sonstwas", sagte der Mann. Also hatte er sich im Vorfeld strikt geweigert, auf die Strafanzeige des Nachbarsjungen und seiner Eltern hin 500 Euro Buße zu zahlen. Der Senior ging von einem Racheakt aus: "Einmal hat dieser Freund meines Enkels im Kinderzimmer bei uns Feuer gelegt, da hab' ich ihn rausgeworfen. Dann ging das los." Kurz danach sei sein Auto beschädigt worden, dann kam die Anzeige wegen Körperverletzung des Kindes.

Ein junges Paar aus der Nachbarschaft beteuerte allerdings, der Angeklagte sei nach einem Streit der - eigentlich befreundeten - Jungen ohne Vorwarnung auf dem Spielplatz erschienen, habe dem Elfjährigen den Arm umgedreht, "extrem heftig". Der Grund soll gewesen sein, dass der Junge den Enkel des Angeklagten geschlagen habe. Der Angeklagte winkte nur ab: "Mein Enkel ist deutscher Meister im Kampfsport - glauben Sie, der würde sich von dem anderen Jungen verhauen lassen?". Die Richterin stellte dazu nur fest, dass gestern weder der angeblich attackierte Junge noch dessen Mutter zum Prozess erschienen waren. "Die beiden haben offenbar kein großes Interesse an dem Verfahren", so die Richterin. Zumal der Angeklagte mit seiner Frau und dem Enkel jetzt aus Garath nach Hellerhof umgesiedelt ist: "Ich wollte Ruhe haben, jetzt ist ab 20 Uhr Feierabend, und ich hab' mit keinem mehr etwas zu tun." Unterm Strich hielten die Richterin und der Staatsanwalt eine mögliche Schuld des betagten Angeklagten allenfalls für gering, klappten die Akten zu und schickten den Mann ganz ohne irgendwelche Auflagen oder Geldbuße wieder nach Hause. Und den Anwalt für die befürchtete Berufung hat sich der Senior dadurch auch noch gespart.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort