Schwurgericht Rentnerin starb: Tochter schweigt unter Anklage

Düsseldorf · Über den gewaltsamen Tod einer Rentnerin (77) verhandelt seit Freitag das Schwurgericht. Angeklagt ist deren Tochter (49) wegen fahrlässiger Tötung und der Misshandlung von Schutzbefohlenen. Monatelang soll die Bürogehilfin ihre Mutter vernachlässigt und sogar gequält haben.

Als die 77-Jährige dann aus dem Bett fiel, soll die Angeklagte die gebrechliche und abgemagerte Seniorin mit beiden Händen am Hals zurück ins Bett gezerrt haben. Durch einen Bruch des Kehlkopfes wurde die Frau tödlich verletzt. Die Tochter schweigt bisher. Seit 2002 war die diabeteskranke Seniorin von einem Pflegedienst in ihrer Oberbilker Wohnung versorgt worden. Mitte 2009 übernahm dann die Tochter diese Pflege. Monatelang soll sich die 77-Jährige trotz massiver Zahnschmerzen und Schluckbeschwerden geweigert haben, zum Arzt zu gehen, wurde immer appetitloser und schwächer, war zuletzt bettlägerig.

Die 1,53 Meter große Frau wog bei ihrem Tod noch 31,5 Kilo. Durch schwere Vernachlässigung, so die Anklage, hatte die Frau zudem mehrere Liegegeschwüre. Ende 2010 soll der Tochter klar gewesen sein, dass ihre Mutter selbst durch ärztliche Hilfe nicht mehr zu retten wäre. Die Anklage geht davon aus, dass die 77-Jährige damals doch verlangte, zum Arzt oder in eine Klinik gebracht zu werden. Aber die Tochter habe das — auch aus Angst vor der Entdeckung ihrer Pflegeversäumnisse — immer nur versprochen, nie eingelöst. Als die alte Frau dann aus dem Bett fiel, habe die Tochter sie am Hals wieder auf die Matratze gezerrt. Minuten später war die 77-Jährige erneut kraftlos aus dem Bett gesunken. Diesmal soll die Tochter am Hals fester zugepackt haben. Laut Obduktion brach dabei ein Teil des Kehlkopfes.

Ob die Angeklagte dazu und zu den Lebensumständen während der Pflege ihrer Mutter aussagen wird, ist noch unklar. Zu Prozessbeginn hat sie nach einem Rechtsgespräch der beteiligten Juristen kein Wort gesagt. Das Gericht erteilte ihr bereits den Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder wegen Totschlags an ihrer Mutter in Betracht kommt. Der Prozess wird Mitte April fortgesetzt.

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