Düsseldorf Rheinbahn AG soll GmbH werden

Düsseldorf · Neue Rechtsform könnte Direktvergabe der Stadt an ihre Tochter erleichtern.

Hinter den Kulissen wird geprüft, der Rheinbahn eine neue Rechtsform zu geben. Das Verkehrsunternehmen ist derzeit eine Aktiengesellschaft unter dem Dach der stadteigenen Holding. Nun wird überlegt, das Verkehrsunternehmen zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu machen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass 2019 die so genannte Betrauung ansteht, die Vergabe der Dienstleistung für Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch die Stadt beziehungsweise den VRR.

Das muss entsprechend der EU-Verordnung 1370 klare Kriterien erfüllen. Eine Direktvergabe an ein bestimmtes Unternehmen, in diesem Fall die Rheinbahn, ist möglich, wenn es in öffentlicher Hand und - bestenfalls - im direkten Zugriff der beauftragenden Behörde (der Stadt) ist. Allerdings gibt es unterschiedliche Sichtweisen, was rechtlich nötig ist, damit Mitbewerber eine Direktvergabe nicht anfechten können. Am sichersten wäre, die Rheinbahn zu einem Eigenbetrieb der Stadt zu machen, dann wäre sie wie eine eigene Behörde. Auch die Rechtsform der GmbH hat vergaberechtliche Vorteile, weil der Gesellschafter, also die Stadt selbst, die Beschlüsse fasst. Ein Aufsichtsrat ist nicht verpflichtend und hat nur empfehlenden Charakter. Mitbestimmung der Arbeitnehmer und das Agieren des Vorstands sind begrenzt.

"Das kann aber alles über die Satzung geregelt werden", sagt Rheinbahn-Aufsichtsrat Norbert Czerwinski (Grüne). Er plädiert für das GmbH-Modell, "damit wäre man auf der sicheren Seite". Manfred Neuenhaus (FDP), ebenfalls Aufsichtsrat, hält dagegen: "Es hat sich gezeigt, dass man Restrukturierungen bei der Rheinbahn in der bestehenden Rechtsform und gemeinsam mit den Mitarbeitern am besten durchsetzen kann." Er hält eine AG unter dem Dach der Stadt-Holding, die eine GmbH ist, für ausreichend. Dies funktioniere in anderen Städten auch. CDU-Aufsichtsrat Andreas Hartnigk plädiert weder für das eine noch das andere. Ihm ist wichtig, dass bei der Vergabe die Ziele Steigerung der Fahrgastzahlen, Sauberkeit und Pünktlichkeit zur Bedingung gemacht werden.

"Nach unserer Einschätzung ist die derzeitige Rechtsform ausreichend", sagt Rheinbahn-Vorstand Michael Clausecker, bedeutsamer seien dabei steuerliche Fragen.

(dr)
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