Düsseldorf Richter entscheidet frühestens Donnerstag über AfD-Antrag

Düsseldorf · Frühestens am Donnerstagnachmittag ist mit einer Entscheidung des Amtsgerichts über einen Eil-Antrag der AfD zu rechnen. Sie will durchsetzen, dass eine Partei-Veranstaltung im Henkel-Saal doch stattfinden kann.

Es geht um den Streit mit den Betreibern des "Quartier Bohème" in der Altstadt. Per Einstweiliger Verfügung will die AfD die Quartier-Betreiber zwingen, ihre Zusage für eine AfD-Veranstaltung am 13. August im Henkel-Saal doch noch einzuhalten.

Die Bohème-Gastronomen hatten den Saal am 14. Juli für 3000 Euro an die Partei vermietet, hatten diesen Vertrag aber am 2. August widerrufen. Das will die AfD jedoch nicht hinnehmen, pocht über ihren Anwalt Roger Beckamp auf die Einhaltung des Vertrages. Am Dienstag wurde dessen Antrag mit dem Aktenzeichen 43 C 222/17 formell beim Gericht erfasst und an den zuständigen Richter weiter geleitet.

Gerichtssprecherin Goergens erklärte zudem, dass die Bohème-Gastronomen vorher bereits eine Schutzschrift gegen die angekündigte AfD-Klage eingereicht hatten. Sie korrigierte damit anderslautende Angaben vom Montag.

Der Richter hat beiden Seiten die jeweils gegnerischen Schriftsätze zugeleitet und ihnen eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme bis Donnerstagmittag eingeräumt. Danach will er offenbar allein anhand der Aktenlage und ohne mündliche Verhandlung zu einem Ergebnis kommen.

(wuk)
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