Düsseldorf Richter verhängt Altstadtverbot gegen 19-Jährigen

Düsseldorf · Eine eher ungewöhnliche Strafe hat Amtsrichter Thomas Menke gestern im Prozess gegen einen Schüler (19) verkündet. Der Angeklagte hatte nach dem Diebstahl eines Handys in einer Altstadtdisko zwar Alkoholprobleme eingeräumt, aber zugleich gelobt, den Tatort an der Bolkerstraße künftig zu meiden.

 Richter Thomas Menke wählte eine erzieherische Maßnahme.

Richter Thomas Menke wählte eine erzieherische Maßnahme.

Foto: wuk

Dadurch, so fand er, seien weitere Diebstähle von ihm nicht mehr zu befürchten. Der Richter nickte zwar, zog den Bannkreis für den Angeklagten aber noch viel weiter. Neben 40 Arbeitsstunden verhängte der Jugendrichter gegen den 19-Jährigen ein komplettes Altstadtverbot. Und zwar für die nächsten zwölf Monate von 18 Uhr abends bis in die Morgenstunden.

Ungern werden sich eine 19-jährige Altstadtbesucherin und eine Freundin an den jungen Mann erinnern. In einer Disko waren beide im Mai mit dem Angeklagten in Kontakt gekommen, begaben sich dann gemeinsam auf die Tanzfläche. Dort aber hat es der Angeklagte dann geschafft, im Rhythmus der Musik die Tasche der 19-Jährigen zu öffnen und ein Handy im Wert von 500 Euro herauszufischen. Keine der Frauen bemerkte das.

Doch ein Türsteher registrierte die Szene, rief die Polizei. Auf die Toilette geflüchtet, versuchte der Angeklagte, das Mobiltelefon wieder loszuwerden, doch das misslang. Festgenommen und jetzt vor Gericht gestellt, gestand er den Diebstahl. Einen anderen Fall, bei dem er vor einem Jahr ebenfalls ein teures Handy auf einer Tanzfläche in der Altstadt gefunden haben will, ohne es abzugeben, tat er jetzt als Bagatelle ab. Auch habe er "manchmal ein bisschen Alkoholprobleme gehabt", habe die inzwischen "aber im Griff", so der Angeklagte. Das sah der Richter anders.

Um schädlichen Neigungen bei Heranwachsenden einen Riegel vorzuschieben, erlaubt das Jugendrecht (anders als bei Erwachsenen) auch drastische Maßnahmen, um erzieherischen Einfluss auszuüben. So können Jugendliche oder Heranwachsende, die durch so genannte Antanz-Tricks auffallen und Passanten bestehlen, laut Jugendrecht sogar mit einem Verbot fürs gesamte Stadtgebiet belegt werden.

Überwacht werden solche Bannkreise von Polizisten der Altstadtwache, die Name und Fotos der Verurteilten erhalten und bei ihren Kontrollgängen mitführen. Jeder Verstoß gegen gerichtlich festgelegte Bannkreise kann dann bis zu vier Wochen Dauerarrest bedeuten. Das droht jetzt auch dem 19-Jährigen, falls er sich bis Ende 2015 noch einmal in der Altstadt blicken lassen sollte.

(RP)
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