Facebook-Mobbing Richter verhängt erstmals Handyverbot gegen Teenager

Düsseldorf · Zum ersten Mal hat ein Jugendrichter in Düsseldorf ein Handy- und Internetverbot von einem Monat verhängt. Weil er eine Schülerin im Internet schwer beleidigte, musste ein 14-Jähriger im Gerichtssaal sein Telefon abgeben.

 Der Richter und Leiter der Jugendarrestanstalt Edwin Pütz ist bekannt dafür, jugendliche Täter mit außergewöhnlichen Maßnahmen zu bestrafen.

Der Richter und Leiter der Jugendarrestanstalt Edwin Pütz ist bekannt dafür, jugendliche Täter mit außergewöhnlichen Maßnahmen zu bestrafen.

Foto: Bretz, Andreas

Ein 14-jähriger Schüler gab zu, ein gleichaltriges Mädchen auf der sozialen Internplattform "Facebook" übel verunglimpft zu haben. "Sie schickt euch Nacktbilder und Videos", behauptete er, schrieb zum kompletten Namen des Mädchens noch die aktuelle Handynummer des Opfers dazu. "Ich fand das lustig", meinte er im Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Jugendrichter Edwin Pütz kassierte sofort das Handy des Täters ein und brummte ihm ein 30-Tage-Verbot für Handy und Internet auf. Schwänzt der Jugendliche in dieser Zeit weiter die Schule, droht ihm sogar eine Verlängerung dieser Sperre.

Das Jugendgerichtsgesetz lässt gegen jugendliche Straftäter, die 14 Jahre und älter sind, eine Fülle von erzieherischen Sanktionen zu. Amtsrichter Pütz, zugleich Leiter der Jugendarrestanstalt, ist bekannt dafür, dass er die Freiräume bei "Weisungen zur Lebensführung" für Jugendliche kreativ ausschöpft. Zumal beim Jugendrecht nicht der Strafgedanke zählt, wie bei Erwachsenen, sondern erzieherisch auf junge Menschen eingewirkt werden soll.

So erkannte Pütz bei zwei jungen Männern, die wegen Hitler-Rufen bei Gericht antreten mussten, einen "geschichtlichen Nachholbedarf". Er entließ sie zwar ohne förmliche Verurteilung, verdonnerte sie aber dazu, auf eigene Kosten zur KZ-Gedenkstätte Buchenwald zu fahren und ihm hinterher einen schriftlichen Bericht vorzulegen, "wie sie es empfunden haben". Einen anderen Jugendlichen ließ Pütz einen Aufsatz schreiben unter dem Titel: "Warum ich nicht mit Tempo 120 auf dem Motorrad durch die Stadt fahren darf."

Pütz ist zudem Verfechter des "Leseprojekts", bei dem Jugendliche als Auflage ein bestimmtes Buch lesen müssen (meist mit Bezug zur begangenen Straftat) und anschließend ein Referat darüber vorzulegen haben. Doch ein mehrwöchiges Handy- und Internet-Verbot hat Pütz jetzt zum ersten Mal verhängt. Frei nach der Devise: "Je früher sinnvoll interveniert wird, desto größer sind die Erfolgsaussichten." Und bei dem 14-Jährigen erschien es dem Richter nur sinnvoll, ihm das Handy wegzunehmen.

Der Junge gab an, er habe "keine Lust auf Schule", treibe sich "lieber mit Freunden herum". Die via Facebook verunglimpfte Schülerin habe ihn "einfach genervt", also habe er im Internet (unter seiner eigenen Facebook-Kennung) dafür gesorgt, dass die 14-Jährige massenweise anzügliche Anrufe von Jungs und Männern bekam. Weil der Angeklagte keinen Computer besitzt, nutzte er sein iPhone auch für solche Internet-Kontakte und für Computerspiele.

Damit ist jetzt Schluss. Der 14-Jährige musste sofort sein Handy für vier Wochen abliefern. Wenn er in dieser Zeit regelmäßig zur Schule geht, bekommt er das Gerät zurück. Andernfalls werde die Handy- und Internet-Sperre noch mal um einen Monat verlängert, so der Richter.

(cwo)
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