Düsseldorf Richter verurteilt Schüler zu Besinnungsaufsatz

Düsseldorf · Mit einem Besinnungsaufsatz sowie 20 Sozialstunden hat ein Jugendrichter gestern einen 15-jährigen Hauptschüler aus Benrath belegt. Der aus Marokko stammende Junge gab zu, im Mai eine Lehrerin (32) und Mitschüler zu Tode erschreckt zu haben, indem er auf dem Schulhof ohne Vorwarnung die Plastik-Attrappe einer Handgranate vor die Füße der Lehrerin rollte und schrie: "Allahu akbar" (Gott ist groß). Im Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit gab der Schüler an, er habe nicht aus islamistischen Motiven gehandelt, sondern sich von Youtube-Videos zu der makabren Aktion animieren lassen.

Formell wurde das Strafverfahren wegen "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" nach Jugendrecht eingestellt. Zerknirscht gab der Schüler zu, dass die Aktion "eine ganz schlechte Idee" gewesen sei. Seine Eltern hatten auf den Vorfall direkt reagiert, hatten gegen ihren Filius bereits ein vierwöchiges Totalverbot für Handy, Playstation und Internet verhängt. Die Schulleitung hatte wegen des Vorfalls eine Klassenkonferenz einberufen.

Als spürbare Sanktion hat der Jugendrichter dem 15-Jährigen jetzt noch zwanzig Arbeitsstunden auferlegt, bei denen er innerhalb eines Monats mit anderen geständigen Ersttätern Landschaftspflege betreiben und Biotope anlegen muss. Zusätzlich muss er handschriftlich einen dreiseitigen Aufsatz schreiben zum Thema: "Warum man auch mit Spielzeugwaffen keine Scherze machen darf." Das Ergebnis muss er in zwei Wochen dem Jugendrichter vorlegen. Nur dann wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.

(wuk)
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