Düsseldorf Richter zum Ruhestand verurteilt

Düsseldorf · Sein Spaß an der Arbeit als Neusser Familienrichter wird Franz-Karl Becker nicht gedankt. Gerne hätte der Richter, der übermorgen 65 Jahre alt wird, noch zwei Dienstjahre drangehängt, statt in Pension zu gehen. Das Verwaltungsgericht verurteilte ihn aber zum Abschied aus dem Dienst.

Freuen kann sich Franz-Karl Becker auf diesen Geburtstag nicht. Am Donnerstag wird der Neusser Amtsrichter 65 Jahre alt — und weil er damit die Pensionsgrenze überschreitet, wurde er gestern dazu verurteilt, in Rente zu gehen und die Richterrobe an den Nagel hängen. Gerne wäre Becker noch zwei Jahre im Amt geblieben. "Ich arbeite gerne, finde diese Arbeit sehr interessant und wichtig", sagte er. "Und ich bin in der Lage, noch zwei Jahre Recht zu sprechen." Doch seine Klage auf Weiterbeschäftigung gegen das Land NRW hatte vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht keinen Erfolg.

Genau hat er es nicht im Kopf: "35 oder 36 Jahre" diente er der Justiz, zuletzt zehn Jahre als Familienrichter. Dass damit nun Schluss sein muss, "von hundert Prozent auf Null — das ist mir ein Gräuel", sagte er nach der Verhandlung beim Verwaltungsgericht. Nicht, dass der drahtige Mann keine Hobbies hätte: "Ich habe zwei Kinder, einen Hund, der mich stark beansprucht, und ich lese leidenschaftlich gerne!" Aber von heute auf morgen zuhause zu bleiben und wie einst sein Vater "in den Ruhestand getreten" zu werden — das sieht Franz-Karl Becker nicht ein. "Mir würde die Arbeit richtig fehlen." Genau darauf muss er sich laut Urteil jetzt aber einrichten. Dabei hatte Becker seine Klage darauf gestützt, dass laut einer EU-Richtlinie eine Diskriminierung aus Altersgründen unzulässig ist. Auch wurde die Pensionsgrenze für Richter, die nach dem 1. Januar 1964 geboren sind, inzwischen auf 67 Jahre angehoben. Und Landesbeamte dürfen auf Antrag ihre Verabschiedung in den Ruhestand auch um zwei Jahre verschieben. Becker wertet das als Ungleichbehandlung für ältere Richter, sieht sich wegen seines Geburtsjahrgangs benachteiligt. "Was anderen Kollegen auferlegt wird, möchte der Kläger jetzt für sich geltend machen", fasste Verwaltungsrichter Stefan Lascho (Jahrgang 1964) zusammen. Aber eine Chance für den klagenden Kollegen sah Lascho nicht. Mehrere Oberverwaltungsgerichte hatten in ähnlichen Fällen bereits gegen diensteifrige Richter entschieden.

Dass Franz-Karl Becker nun den Dienst quittieren muss, liegt laut Urteil daran, dass in der Richterschaft "eine angemessene Altersstruktur" angestrebt werde — also eine Vergreisung der Justiz verhindert werden soll. Auch sei das planmäßige Ausscheiden mit 65 Jahren im Sinne einer "hinreichend voraussehbaren Personalplanung" innerhalb der Richterschaft. Darin sei kein Verstoß gegen die EU-Richtlinie gegen Diskriminierung zu sehen. Und Ausnahme-Regeln, die für Landesbeamte gelten, seien auf Richter nicht übertragbar.

"Ich habe das Gefühl, dass ich der Gemeinschaft noch nützlich sein kann", konterte Kläger Becker. Also wolle er nun "versuchen, in irgendeinem Bereich zu arbeiten, zur Not ehrenamtlich". Oder als Rechtsanwalt. Zuletzt könnte er sogar beantragen, das gestrige Urteil in einer Berufung noch anzufechten. Aber das ist eher theoretisch.

(RP)
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