Düsseldorf Rotlicht-Prozess: Staatsanwältin soll in Zeugenstand

Düsseldorf · Einem Paukenschlag gleicht die aktuelle Entwicklung rund um den Rotlicht-Prozess wegen angeblichen Serienbetruges in Bordellen an der Rethelstraße. Die Anwälte von Ex-Bordell-Chef Thomas M. (51) haben beim Verwaltungsgericht durchgesetzt, dass eine Staatsanwältin aus dem Rotlicht-Prozess demnächst selbst in den Zeugenstand gerufen werden kann. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihre Anklägerin bisher keine Aussagegenehmigung erteilt. Doch in einem gestern bekanntgewordenen Beschluss ordnete das Verwaltungsgericht per Eilverfahren an, dass dieser Staatsanwältin die Genehmigung zur Aussage erteilt werden muss. Dagegen kann die Staatsanwaltschaft jetzt noch Beschwerde einlegen.

Bereits seit Monaten streiten Verteidiger und Staatsanwälte in dem Mammutprozess beim Landgericht auch um die Aussage einer angeblich wichtigen Zeugin und die Umstände ihrer Vernehmung. Unter dem Verdacht, dass rund 30 Freier in drei Bordellen des Thomas M. reihenweise durch Alkohol, K.-o.-Tropfen oder Drogen betäubt und deren Kreditkarten heimlich bis ans Limit belastet worden sein sollen, war es 2012 zu Razzien und der Festnahme von mehr als zehn Verdächtigen gekommen. Vernommen wurde dazu damals auch eine Zeugin aus dem Milieu. Ob ihre Aussage aber komplett und korrekt aufgenommen wurde, bezweifeln M.s Anwälte.

Im Juni 2013 begann beim Landgericht dann der Prozess gegen neun Tatverdächtige, darunter vier Frauen. Zwei Jahre danach sind jetzt nur noch vier Angeklagte übrig - und die Anwälte von M. wollen jetzt unbedingt die ermittelnde Staatsanwältin als Zeugin vernehmen. Sie soll dem Gericht genau erklären, was die damalige Milieu-Zeugin ausgesagt hatte - und welche weiteren Staatsanwälte dabei waren. Das hatte der Chef der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft blockiert, hatte seiner Bediensteten bisher keine Genehmigung zur öffentlichen Aussage erteilt. Das hielt das Verwaltungsgericht jetzt aber für "nicht nachvollziehbar". Demnach muss der Staatsanwältin die Aussage erlaubt sein.

Ob das Landgericht Düsseldorf diese Anklägerin demnächst tatsächlich in den Zeugenstand berufen wird, ist aber noch nicht entschieden.

(RP)
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